Risiko Binäre Optionen – Totalverluste in Sekundenschnelle oder reale Gewinnchance zum Vermögensaufbau?

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Die Werbung von Online-Brokern für binäre Optionen verspricht, dass man sich in kürzester Zeit ein Vermögen aufbauen kann. Fakt ist aber , dass man aber auch in Sekunden seinen gesamten Einsatz verlieren kann.

Von daher ist die Frage zu klären, was sind binäre Optionen und wie seriös sind diese?

  1. Begriffserklärungen

Bei den Binären Optionen handelt es sich um abgeleitete Finanzprodukte, sogenannte Derivate.  Das bedeutet, sie leiten Ihre Wertentwicklung von einen Basiswert ab.

Basiswert kann dabei u.a. jede Aktie, jeder Rohstoff oder auch jede Währung sein.

Der Begriff „binär“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „ zwei“. Das heißt, es bestehen zwei Zustände, welche angenommen werden können. Das ist entweder ein Kursanstieg oder eben ein Kursabfall.

Eine „Option“ ist eine Wahlmöglichkeit.

Der spekulierende Anleger hat also die Wahl, auf zwei verschiedene Ereignisse zu wetten. Das Roulette –Spiel, bei dem der Spieler auf Rot oder Schwarz setzen kann, ist ein guter Vergleich zu diesem “Finanzprodukt”.

Das Setzen auf einen steigenden Kursverlauf des Basiswertes wird als „Call“-Option bezeichnet, das Setzen auf einen fallenden Kursverlauf als „Put“ Option.

Optionszeitraum ist die Zeit,  welche nach dem Beginn der Wette abläuft, bevor der Kurs des Basiswertes neu ermittelt wird. Dieser neue Kurswert wird mit dem Kurswert zu Beginn der Wette verglichen und geprüft, ob der Kurs im Vergleich zum Ausgangswert angestiegen oder gefallen ist.

Beispiel:

Der spekulierende Anleger wettet 1000 € darauf, dass der Euro-Dollar Kurs  in den nächsten 5 Minuten im Vergleich zum Ausgangswert steigt.

Basiswert ist hier der Euro-Dollar-Kurs und der Anleger hat eine „Call“ Option gewählt (also der Kurs steigt). Der Erfolg/Misserfolg  des Anlegers leitet sich nun davon ab, wie sich der Euro-Dollar-Kurs als Basiswert ändert. Steigt er im Vergleich zum Ausgangswert, so hat der Anleger gewonnen, fällt er unter den Ausgangswert, so ist das eingesetzte Geld vollständig verloren.

 

  1. Seriosität des Handelspartners (Brokers)

Binäre Optionen werden sowohl an der Börse als auch außerbörslich gehandelt.  Wer mit Optionen handeln möchte, der benötigt auf jeden Fall einen Online Broker. Davon gibt es sehr viele. Einige von ihnen arbeiten seriös und bieten gute Handelskonditionen an, andere dagegen sind unseriös, insbesondere da sie nicht börsenzugelassen sind, die Handelsplattform nicht der EU-Regulierung unterliegt, sie unverständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, welche die Risiken unklar darstellen, die Gelder nicht auf Treuhandkonten verwaltet werden und auch die Firmensitze sich außerhalb der regulierten Märkte befinden.

Viele Broker haben ihren Hauptsitz auf Zypern und lassen sich dort von der zuständigen Behörde CySEC lizenzieren und unterliegen somit automatisch den MiFID mit Regelungen.

Mit diesem Vorgehen haben sie die Möglichkeit, eine Zulassung ihres Geschäfts auch in einem beliebigen anderen Land der EU zu beantragen. Eine Regulierung stellt dies nicht da. Es ist nach wie vor unklar, ob der Handel mit binären Optionen überhaupt im Sinne des KWG (Kreditwesengesetz) anmeldepflichtig ist. Die dortige gesetzliche Regelung macht für diesem Bereich keine klaren Vorgaben.

Auf der Seite der BAFin sind Listen der dort registrierten Finanzanbieter einsehbar. Eine rechtliche Absicherung, gerade im Falle der Insolvenz des Brokers, bedeutet dies allerdings in keiner Weise.

Nur einige seriöse Anbieter machen sich die Mühe, Angaben über die Vermögensverhältnisse und die Erfahrungen der Anleger im Bereich binäre Optionen zu erheben, um auf dieser Grundlage eine Risikoberatung vorzunehmen.

Mittlerweile üblich und Standard ist es, dass die Anbieter jeglicher Couleur ein Demo-Konto anbieten, mit welchem der zukünftige Trader sich ohne finanzielles Risiko mit den binären Optionen beschäftigen kann.

 

  1. Handelsablauf

Das Anlegen eines Kontos ist unproblematisch und der Handel kann bereits mit geringen Beträgen erfolgen.

Die Beträge werden in der Regel per Lastschrift vom Konto des Anlegers abgebucht, wobei dieser für jeden Auftrag seine Zustimmung erteilen sollte.

Der Anleger wählt zunächst den zugrunde liegenden Vermögenswert/Basiswert aus (z. B. Aktie, Währung, Gold, Rohstoff) und legt eine Zeit (z. B. 30 Sekunden bis mehrere Monate) fest. Dann wählt er die Investitionssumme und die Option (z. B. 100 €, dass der Goldkurs steigt).

Wichtig ist aber, dass das Chancen-Risiko-Verhältnis nicht 50 : 50 ist. Zum Einen erhält der Anleger im Erfolgsfalle bei den normalen Geschäften zwischen 65-91  % seines eingesetzten Betrages, während er im Falle des Verlustes seinen Einsatz aber zu 100 % verliert.

Darüber hinaus sind auch binäre Optionen im High Yield-Modus verfügbar, bei welchen die Gewinne auch bei 1000 % liegen können. Diese Wetten sollten jedoch sehr risikobewussten und erfahrenen Tradern vorbehalten bleiben.

Einige Broker bieten einen Kapitalschutz an, der eine Absicherung von bis zu 15 % des Wettbetrages garantiert.

Bei Gewinnen fallen zusätzlich auch Gebühren und Steuern an.

 

  1. Problem : Bonusprogramme

Nahezu alle Binäreoptionsbroker bieten lukrative Bonusprogramme an. Hier erhält der Trader vom Broker einen Bonusbetrag gutgeschrieben. Dessen Höhe richtet sich nach der Summe der Einzahlungen. So bietet zum Beispiel ein Optionsanbieter bei einer maximalen Summe von 10.000 € Einzahlung einen 50 % Bonus und somit 5000 € extra an. Dieser Bonus kann bei diesem Anbieter auch bei  jeder weiteren Einzahlung genutzt werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber zu beachten, wie die jeweiligen Bonusbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgestaltet sind. Es leuchtet eine, dass es in diesem Geschäft natürlich nichts zu verschenken gibt und alle Bonusprogramme letzten Endes Lokangebote sind, um den Anleger zu häufigem Handeln und möglichst weiteren Einzahlungen zu bringen.

Bereits an dieser Stelle kommt unwillkürlich die Frage auf, welchen Zweck der Broker mit der Quasi-Schenkung dieses Geldes verfolgt. Realistisch betrachtet wird der Broker einem unbekannten Anleger keine Geschenke machen, wenn er sich nicht sicher wäre, diese auch wieder zurück zu erhalten. Doch dazu später mehr.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dann zu finden sein, wie oft dieser Bonusbetrag zu neuen Wettgeschäften eingesetzt werden muss, um diesen später ausgezahlt zu erhalten. Dabei finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Umsatzverpflichtungen vom 25 – 70 fachen des Bonusbetrages. Seriöse Anbieter verlangen hier allenfalls eine Umsetzung der Bonusbeträge vom 25-40 fachen.

An dieser Stelle bieten sich gerade bei streitigen Auseinandersetzung um die Auszahlung von verbliebenen Restbeträgen – in denen auch Bonuszahlungen enthalten sind, welche nach Ansicht des Brokers noch nicht oft genug umgesetzt wurden – Möglichkeiten, in rechtliche Verhandlungen mit diesem Anbieter zu treten.

Aus unserer Sicht ist bei der Inanspruchnahme von Bonuszahlungen grundsätzlich äußerste Vorsicht geboten, da mit der Umsatzverpflichtung und den damit verbundenen, häufigen Handelsgeschäften (Trades)  das Risiko des Handels insgesamt für den Anleger, seine Einzahlungen zu riskieren, deutlich zunimmt.

 

  1. Risiken erheblich

Der Handel mit binären Optionen ist größtenteils ungeregelt und so besteht naturgemäß erhebliches Potenzial, zu manipulieren oder um die Rechte zu verkürzen.

a) Adresse unbekannt oder im Ausland

Oft findet sich nicht mal eine Adresse auf der Internetseite der Anbieter. Manche haben ihren Sitz im Ausland z. B. auf  Zypern, Malta, in Rumänien oder Weissrussland. Häufig kann man nur per E-Mail oder Messenger-Dienst mit den Brokern in Kontakt treten. Oftmals ist kein Account-Manager verfügbar oder am Telefon nimmt keiner ab.

Es wird dann schwierig, evtl. Zahlungsansprüche gegenüber diesen Gesellschaften geltend zu machen. Dabei stellen sich viele komplizierte rechtliche Fragen, insbesondere, welches Recht überhaupt Anwendung findet und vor welchem Gericht geklagt werden kann.

Der Anleger befindet sich hier regelmäßig in der erheblich schlechteren Ausgangsposition und trägt darüber hinaus auch noch das Insolvenzrisiko der Broker- Firma.

b) Kursstellung enorm intransparent – Manipulation?

Ganz entscheidend für die Frage, ob ein Handelsgeschäft zu Gunsten des Anlegers positiv oder negativ ausgeht, ist die Frage, welcher Kurs am Ende der Handelszeit feststeht. Die Kurse ändern sich dabei im 1/4 Sekunden Takt und es ist bei vielen Anbietern vollkommen unklar, auf Grundlage welcher Basiswerte sich der dargestellte Kurs in diesen Sekundenbruchteilen überhaupt ableitet. Zwar kann man den Kursverlauf auf der Seite des Brokers nachvollziehen, aber es ist überhaupt nicht erkennbar,  worauf dieser  Kursverlauf basiert und ob nicht möglicherweise auf die Kursverläufe – gerade zum Ende der Handelszeit – in irgendeiner Weise Einfluss genommen wird.

In diesem Zusammenhang muss sich die Frage gestellt werden, weshalb immer mehr online Broker binäre Optionen anbieten. Ginge man wie beim Roulette davon aus, dass bei der Kombination Schwarz-Rot die Chance sowohl für die Casino -Bank als auch für den Spieler steht bei 50 : 50 liegt, so müssten sich Gewinne und Verluste über längere Zeiträume gesehen nahezu ausgleichen. Wenn dies jedoch der Fall wäre, wäre es für die Anbieter derartiger Derivate absolut uninteressant, in diesem Markt tätig zu werden. Da Broker aber in der Lage sind, teure Werbung zu schalten, müssen sich diese Finanzgeschäfte – für die Broker – sehr gut rentieren.

Auch das Vergeben von erheblichen Bonusbeträgen zur Steigerung der Umsatztätigkeit deutet aus unserer Sicht darauf hin, dass in diesem Bereich bei der Kursfestsetzung Verzerrungen stattfinden dürften.

Möglich ist dies mit ein Grund, weshalb in einigen Ländern bereits der Handel mit Binären Optionen untersagt wurde. Auch die  Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde warnt ebenfalls vor diesen zweifelhaften, riskanten Finanzprodukten.

c) keine Auszahlungen, kein Bonus

Problematisch sind bei einigen Onlinebrokern auch die Auszahlungen von Guthaben. Manche Online-Broker lassen nur einmal im Monat eine Auszahlung zu, andere Auszahlungen sind kostenpflichtig. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Bild zu verschaffen.

Teilweise werden Bonusguthaben  nicht ausgezahlt, weil sie an Bedingungen geknüpft sind.  Der Anleger muss erst mehrfach das Geld wieder investieren und verlangen einen umfangreichen Umsatz s.o. .

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind  oftmals nicht eindeutig formuliert. Teilweise wirken sie so, als wären sie von einer anderen Sprache mit elektronischen Übersetzungsprogrammen ins Deutsche übersetzt worden. Darunter leidet natürlich die Klarheit, insbesondere bei entscheidenden Regelungen wie Auszahlungsmodalitäten, Verwendung und Auszahlungen von Boni und Risiken des Handelsgeschäftes.

Nach unserer Einschätzung sind ein Großteil von Allgemeinen Geschäftsbedingungen als überraschend einzustufen und somit unwirksam. Problematisch ist jedoch, wie oben beschrieben, Rechtsansprüche gegenüber der Firma erfolgreich durchzusetzen und entsprechende Gelder auch vollstrecken zu können.

  1. Fazit

Binäre Optionen sind hochriskante Wettgeschäfte, die mit seriöser Geldanlage nach unserer Einschätzung kaum etwas zu tun haben. Die fundamentale Intransparenz der Kursverläufe lassen kaum nachvollziehen, ob im Ergebnis des Wettgeschäftes Gewinne oder Verluste zu Recht angefallen sind.

Von daher verbleibt diese Anlageform nur für professionelle Anleger, welche sich mit den Risiken auseinandergesetzt haben und womöglich Absicherungsstrategien in ihre Handelsgeschäfte mit einflechten. Für den Privatanleger, welcher “ nur nebenbei “mit angeblich überschaubarem Risiko Geld verdienen will, sind diese Anlagen aus unserer Sicht völlig ungeeignet.

Aufgrund des im Wesentlichen unregulierten Marktes bestehen zudem kaum erfolgversprechende Möglichkeiten, den online Broker im Falle von unzureichenden Risikoaufklärungen rechtlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

Eine Prüfung bleibt – wie stets – jedem konkreten Einzelfall vorbehalten.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock

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