Unsere Mandanten hatte mit der Santander Consumer Bank im Juli 2008 einen Darlehensvertrag aufgenommen. Zum Netto-Darlehensbetrag wurde der Mandantin noch eine Restschuldversicherung mit einem RSV Beitrag von sage und schreibe 6.614,84 €, angeblich auf ihren Wunsch, vermittelt.
Der effektive Jahreszins lag bei 13,48 %. Das Darlehen hatte eine Laufzeit von 7 Jahren.
Die Santander Bank verwendete, wie zu dieser Zeit üblich, in dem Vertrag in einem kleinen – kaum leserlichen – Kästchen eine Widerrufsbelehrung, welche sowohl inhaltlich als auch der äußeren Gestaltung nach nicht der Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers zu diesem Zeitpunkt entsprach. Das Landgericht Frankfurt am Main wies nun in der mündlichen Verhandlung am 18.12.2015 darauf hin, dass die Kammer nach ausführlicher Beratung der Auffassung ist, alle gleichlautenden Widerrufsbelehrungen der Santander Consumer Bank seien unwirksam, da sie gegen die BGB Info-Verordnung verstoßen.
Diese Rechtsauffassung entspricht auch unserer stets dargelegten Rechtsauffassung. Allerdings hatten in der Vergangenheit eine Vielzahl von Gerichten zugunsten der Santander Consumer Bank entschieden und die Widerrufsbelehrung für wirksam angesehen.
Das Gericht machte außerdem deutlich, dass es für die Annahme einer Verwirkung und die Anwendung von § 242 BGB grundsätzlich und speziell auch in diesem Fall keine rechtliche Grundlage sehe.
Das Gericht führte aus, dass nach seiner Einschätzung auch der BGH eine derartige Rechtsauffassung habe anklingen lassen, auch wenn mangels bislang ergangener Entscheidung Dies nicht so deutlich ausgesprochen werden könne und somit nicht dokumentiert sei. Im übrigen weise die Intention des Gesetzgebers, das Widerrufsrecht ab Mitte des Jahres 2016 zum Nachteil der Verbraucher in erheblicher Weise einzuschränken darauf hin, dass die grundsätzliche Tendenz bestehe, Verwirkung und unzulässige Rechtsausübung in diesen Fällen grundsätzlich nicht anzunehmen.
Achtung: Die Frist zum Widerruf von Darlehensverträgen endet am 20 6.2016 !!
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Spiegelberg
Rechtsanwalt