Nicht alle Gerichte gehen in den BWF – Verfahren gegen die Vermittler über die entscheidenden Punkte unreflektiert hinweg. So überraschte das Amtsgericht Berlin Lichtenberg in der mündlichen Verhandlung mit klaren und aus unserer Sicht auch richtigen Statements zu den entscheidenden Punkten in den Anspruchsbegründungen der Kläger.
In dem Verfahren gegen den von uns vertretenen Vermittler der BWF – Goldanlagen war das Gericht, ebenso wir, der Auffassung, dass ein Beratungsvertrag nicht zustande gekommen war. Der klagende Anleger hatte diesbezüglich so gut wie nichts zu den von ihm vorzubringen Voraussetzungen eines Beratungsvertrages (u.a. Vermögensverhältnisse, Anlageziele, individuelle Bewertung) vorgetragen.
Aber auch aus dem Vermittlungsvertrag hätte der Kläger nach derzeitiger Auffassung des Gerichts keine Pflichten verletzt. Das Gericht führte aus, dass die Anlage nur deswegen gescheitert sei, da die Verantwortlichen der BWF – Stiftung in betrügerischer Art und Weise gehandelt hätten und aus diesem Grund die Insolvenz der Gesellschaft erfolgte.
Dass darüber hinaus das Anlagekonzept unplausibel sei, dazu hatte der Anleger – ebenso wie das in anderen Verfahren erfolgt – nur sporadisch vorgetragen. Das Gericht hielt das jedoch nicht für ausreichend, da sich unter Berücksichtigung der prospektierten Aussagen zumindest überschlägig nachprüfbar erkennen lassen müsse, dass die Konzeption die versprochenen Renditen nicht erzielt hätte.
Nach Aussage des Amtsgerichts Berlin sei eine Pflichtverletzung des Vermittlers jedoch bereits deswegen nicht zu erkennen, da er über evtl. betrügerische Machenschaften im Rahmen einer Geldanlage keine Aufklärung schulde.
Aus diesem Grunde gehen wir nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass das Gericht weiteren eventuellen Vortrag der Klägerseite als verspätet zurückweisen müsste, davon aus, dass die Klage gegen den BWF – Vermittler abgewiesen wird.
Es ist schon erstaunlich, dass vermeintlich kleine Amtsgerichte – im Gegensatz zu vielen Landes- und Oberlandesgerichten – die BWF – Fälle an den entscheidenden Stellen sachlich und rechtlich deutlich besser lösen.
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock