Bei Darlehensverträgen, welche von mehreren Personen abgeschlossen wurden, stellt sich die Frage, ob auch ein Darlehensnehmer alleine in der Lage ist, wirksam einen Widerruf zu erklären. Dieser würde im Ergebnis ja auch für seine Mitdarlehensnehmer wirken.
Auf der anderen Seite muss es beispielsweise bei in Trennung befindlichen Ehepartner möglich sein, auch ohne Zustimmung des anderen Teils sich vom Darlehensvertrag zu lösen.
Der BGH hat in einem Urteil vom 11.10.2016, Az XI ZR 482/15 festgestellt, dass bei mehreren Darlehensnehmern jeder Darlehensnehmer den Widerruf selbstständig erklären kann.
Einige Banken, wie beispielsweise die in die ING DiBa verwendeten in ihren Widerrufsbelehrungen folgende Formulierung:
Ich/wir kann/können meine/unsere Vertragserklärung (en) innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Durch diese Formulierung entsteht der Eindruck, dass ein Widerruf bei mehreren Darlehensnehmern nur gemeinsam ausgeübt werden kann. Dem ist der BGH entgegengetreten und hat das Widerrufsrecht auch für jeden Darlehensnehmer, unabhängig vom Willen der übrigen Darlehensnehmer, angenommen.
_______________
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.
Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.
Telefon: 0381 / 440 777-0
Email: info@ra-spiegelberg.de
Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock