ING Diba kündigt Grundschuld, nachdem Sie der Ratenaussetzung beim Kredit wegen Coronakrise zustimmt – rechtens?

0

Erneut fällt die ING DiBa mit einer Grundschuld-Kündigung auf, welche für den Darlehensnehmer aus heiterem Himmel und völlig überraschend kommt.

Dieser hatte, nach über 10-jähriger Darlehenslaufzeit, zunächst die Verlängerung des Darlehens vereinbart. Aufgrund der sogenannten, behaupteten Corona- Krise hatte sich der Darlehensnehmer dann an die ING – DiBa gewandt und gebeten, die Raten für das Darlehen auszusetzen.

Diesem Ansinnen hatte die ING DiBA zugestimmt, dem Darlehensnehmer.. in diesen herausfordernden Zeiten …. noch alles Gute und Gesundheit gewünscht und 3 Monate lang schien alles in Ordnung. Dann jedoch erhielt der Darlehensnehmer ohne jegliche Begründung die Kündigung der Grundschuld mit dem Hinweis, dass nach Ablauf von 6 Monaten die Grundschuld fällig wird und die Immobilie zwangsversteigert werden kann.

Der Erklärung der Kündigung der Grundschuld – einer einseitigen Willenserklärung der ING – DIBA- war keine Vollmacht der Unterzeichner beigefügt, weshalb gemäß § 174 BGB die Kündigung sofort zurückgewiesen werden muss. Laut dem Gesetz hat dies unverzüglich zu geschehen. Unverzüglich heißt, ohne schuldhaftes Zögern. Wie lange dies im Einzelfall ist, ist unterschiedlich zu beurteilen. Die Rechtsprechung geht grundsätzlich von einer Woche nach Zustellung aus. Danach kann schuldhaftes Zögern anzunehmen sein.

An sich hatte der Gesetzgeber mit dem Risikobegrenzungsgesetz den Verbraucher davor schützen wollen, dass Banken eine unter Umständen schon über viele Jahre finanzierte Immobilie versteigern können, ohne dass versucht wurde, eine außergerichtliche Lösung für die in der Regel bestehenden Zahlungsprobleme zu finden.

Das jetzige Vorgehen der ING Diba steht dazu in krassem Widerspruch. Im Extremfall bedeutet es, dass die Immobilie bei kleineren Rückständen durchaus und häufig unumkehrbar versteigert werden kann.

Das Ziel ist es daher, die Absicherung des Darlehensnehmers durch Wiederherstellung einer nicht gekündigten Grundschuld durchzusetzen.

Bereits in einem anderen Beitrag – auch betreffend die ING-DiBa – hatten wir auf diese Problematik hingewiesen. –———————————————–>>>>>>> hier gehts zum Artikel

Von daher ist unsere Empfehlung, dass Sie sich rechtzeitig um fachkundige Unterstützung bemühen und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Das Vorgehen der ING DiBa ist nach unserer Auffassung eine unzulässige Rechtsausübung.

_______________

Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.

Ihre Anfrage und unsere erste unverbindliche Einschätzung lösen für Sie keine Kosten aus.

Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock

Haben Sie Fragen?


  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Zustimmen