Edis Netz GmbH zahlt keine Vergütung für Stromeinspeisung – welche Handlungsalternativen gibt es?

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Bei der Edis Netz GmbH kommt es aktuell bei einigen Anlagenbetreibern zu Schwierigkeiten im Rahmen der Auszahlung von Einspeisevergütung.
Der PV Anlagenbetreiber hat die monatlich ermittelten Einspeisewerte unter Berücksichtigung der dafür anfallenden Vergütung gegenüber der Edis Netz zur Abrechnung gebracht.

Allerdings erfolgen nun bereits über Monate keine Zahlungen. Auf schriftliche Mahnungen und Nachfragen gibt es seitens der Edis Netz keinerlei Reaktion.

Hinsichtlich der Berechnungen und Zahlungsansprüche gibt es unsererseits keine rechtlichen Bedenken. Denn regelmäßig sind die Zahlungen in der Vergangenheit auch erfolgt.

Für die betroffenen Anlagenbetreiber stellt sich daher die Frage des Vorgehens in dieser Situation.

Nach unserer Einschätzung sollte zunächst der Versuch unternommen werden, an die Edis Netz GmbH schriftlich/email heranzutreten und unter Fristsetzung (konkretes Datum) die Zahlung der rückständigen Beträge einzufordern. 

Sofern diese Frist jedoch ohne Rückmeldung und ohne Zahlung der Rückstände verstreicht, bleibt dem betroffenen Anlagenbetreiber kaum eine andere Möglichkeit, als sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Diese anwaltliche Hilfe muss zwar zunächst vom Anlagenbetreiber vergütet werden. Aufgrund des gegebenen Zahlungsverzuges werden diese Kosten dann aber von der Edis Netz als sogenannter Verzugsschaden zu tragen sein. Denn in dieser Konstellation des eigenen ergebnislosen Versuchs, die Zahlungen einzufordern, bleibt dem Anlagenbetreiber keine andere sinnvolle Möglichkeit mehr, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Wir bieten Ihnen im Rahmen einer kostenfreien 1. Einschätzung eine Überprüfung Ihres Sachverhaltes an. Die Absprache hinsichtlich des weiteren Vorgehens und der dabei entstehenden Kosten erfolgt dann in einem persönlichen Gespräch.

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Dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen. Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei.
Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen.

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Email: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg, Rechtsanwalt
Energierecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Stand 9/2023

 

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