Der Kläger wurde vom Anbieter DAD Deutscher Adressdienst angeschrieben. Dieses Schreiben war mit “” Datenaktualisierung 2008 ” überzeichnet. Es wurde darum gebeten, die Daten auf Richtigkeit hin zu überprüfen, ggf. zu aktualisieren. Zudem hieß es ” Die Eintragung und die Aktualisierung des Basiseintrages sind kostenlos“.Eine Mitarbeiterin trug dann auf dem mitgesandten Formular die fehlenden Daten ein und schickte es zurück. Der Branchenbuchanbieter übersandte dann eine Rechnung über 2.280,04 € für die Eintragung unter Berufung auf einen Kostenhinweis im unteren Teil des Schreibens (“Jahresgebühr 958 zzgl. Mwst”).
Die Entscheidung
Das Amts- als auch das Landgericht Hamburg haben festgestellt, dass dem Branchenbuch diese Forderung nicht zusteht.
Das Gericht wertete das Angebot als Betrug. Eine Täuschnungshandlung liege immer dann vor, wenn das jeweilige Verhalten/ Schreiben geeignet ist, beim Gegner einen Irrtum hervorzurufen.
In diesem Fall konnte unterstellt werden, dass das Opfer, die Firma, die Eintragung in Kenntnis der ausgelösten Kostenpflicht nicht vorgenommen hätte. Die Gestaltung des Formulars sei so vorgenommen worden, dass
- fehlerhafte Vorstellungen erzeugt werden sollten
- der Kostenhinweis übersehen werden sollte und
- der Eindruck bereits bestehender vertraglicher Beziehungen erweckt werden sollte.
Damit entschieden die Hamburger Gerichte anders als noch vor kurzem das Amtsgericht Köln. Jenes hatte dem Branchernbuchanbieter GWE Wirtschaftsinformationsrecht Recht gegeben. Die dortigen Formulierungen waren nur leicht verschieden im Vergleich zu dem von den Hamburger Gerichten entschiedenen Fall , wie bspw. ” Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten “
Das Gericht sah hierbei in dem Wort “Annahme” einen Hinweis auf einen Vertrag.
Diesen konnte der Nutzer auch warnehmen.
Zusammenfassung:
Es g ibt auch weitere solcher Branchenbücher, welche mit irreführenden Schreiben versuchen, den Nutzer zu einen Zahlung zu bewegen.
Genaues Hinsehen auf diesen Schreiben ist daher wichtig.
RA Spiegelberg
Tel. 0381 – 440 777 0