Die MPC Rendite-Fonds Leben Plus 6 GmbH und Co KG wurde vielfach über die Commerzbank vertrieben. Der Fond investierte in bereits bestehende Kapitalversicherungen von renommierten deutschen Versicherungsgesellschaften.
Dabei werden die laufend zu entrichtenden Versicherungsbeiträge bis zum Vertragsende gezahlt und bei Vertragsende die fällige Ablaufleistung dann kassiert.
Die Fonds investieren somit in deutsche Kapitallebensversicherungen, welche eine garantierte Mindestverzinsung aufweisen. Allerdings ist diese mittlerweile auch auf unter 2 % abgesunken. Daneben werden die Policen mehrerer Versicherungsgesellschaften sowie eine Vielzahl von verschiedenen Policen mit unterschiedlichen Tarifen und Restlaufzeiten erworben und so breit gestreut.
Sicherheit hinsichtlich der angekauften Policen sollte durch strenge Kriterien gewährleistet werden.
Zwischen diesem Anmspruch und der Wirklichkeit klafft aber eine erhebliche Lücke – zu Lasten der Anleger.
Die Aussagen der Fondinitiatoren und der Banken wie z. B. der Commerzbank stellen sich doch in einem anderen Licht dar, sofern man auf die (gern verdrängte) Seite der Risiken schaut.
Dabei ist zunächst festzustellen, dass es sich nicht um eine reine Geldanlage in einen Fond handelt, wie der Fonds-Name annehmen lässt. Vielmehr wird der Anleger Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Dies hat rechtliche Konsequenzen, über die auf jeden Fall informiert werden muss.
Von Bedeutung ist dabei, dass der Kommanditist im Falle der Insolvenz für bereits erhaltene Ausschüttungen haftet, diese dann zurückzugewähren hat, sofern die Ausschüttungen nicht aus realen Gewinnen der Gesellschaft stammten.
Daneben werden zum Ankauf der Lebensversicherungspolicen Darlehen in erheblichem Umfang aufgenommen. Diese machen fast 70 % der Gesamtinvestitionssumme aus.
Dafür sind regelmäßig Darlehenszinsen und Tilgung zu entrichten.
Dabei entsteht das Risiko, dass zum einem aufgrund der Zinsbelastung bereits die Rendite geschmälert wird. Des Weiteren hätte eine Nichtzahlung von Kreditraten zur Folge, dass die Kredite gekündigt werden und die zur Sicherheit übereigneten Lebensversicherung an die Kreditinstitute zurückfallen würden mit der Folge, dass die Anlagegesellschaft völlig wertlos wäre. Daher käme es zum Totalverlust des eingezahlten Geldes.
Darüber hinaus sind beim Vertrieb von Finanzprodukten regelmäßig erhebliche Zahlungen für Vermittlertätigkeit und die Geldbeschaffung enthalten. Sofern diese Zahlungen erfolgen, ist unter Umständen auch über diese aufzuklären. Die Pflicht zur Aufklärung wird von den Banken oftmals nicht vorgenommen, damit der Anleger weiterhin Interesse an der Anlage behält.
Nicht zuletzt der Emissionsprospekt, welcher grundsätzlich vor Anlageentscheidung übergeben und besprochen werden sollte, ist hinsichtlich seiner Prognoserechnung und seiner Gesamtangabe zu allen für die Anlageentscheidung wichtigen Punkten auf Plausibilität zu überprüfen. Auch da finden sich erfahrungsgemäß viele Mängel.
Auch die Frage, in welcher Art und Weise man die Anteile wieder verkaufen kann, ist im Beratungsgespräch selten thematisiert.
Für die Geschäftsanteile an den Fonds gibt es keine Rücknahmeverpflichtung, weder seitens des Fonds noch seitens sonstiger Dritter. Dies bedeutet, dass die Anteile nur auf dem Zweitmarkt und in der Regel mit erheblichen Abschlägen verkauft werden können.
Aus diesem Grunde ist diese Geldanlage bspw. für eine Altersvorsorge absolut ungeeignet, was bereits durch mehrere Urteile in vergleichbaren Fällen festgestellt wurde.
Dazu kommt, dass die Versicherungspolicen oft zu ungünstigen Konditionen angekauft wurden.Die Werte der erworben Policen waren weitaus geringer, als es seitens der MPC geplant war. Dies hatte daneben zur Folge, dass mit den geringeren Werten auch nur geringere Zinserträge erzielt werden konnten. Insgesamt entstand daher bereits im Anfangsstadium eine Situation, welche auch zukünftig die Erzielung einer vernünftigen Rendite, so wie es der Name der Gesellschaft jedoch versprach, nahezu ausschloss.
Sofern Sie der Auffassung sind, es könnte auch in Ihrem Fall eine Falschberatung vorliegen, so lassen Sie Ihre Ansprüche fachlich prüfen.
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