Diese Nachricht kann im Ergebnis für die Gesellschafter bedeuten, dass sie nach Verwertung des Gesellschaftsvermögens auf Verlusten sitzen bleiben. Eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz könnten Sie dann geltend machen, wenn es bei Abschluss des Vertrages zu einer Falschberatung gekommen ist.
Die Schroeder Logistik Investment Fonds GmbH & Co.KG hat in Investitionsgüter aus dem Bereich Containertransportindustrie, insbesondere Container, Containerschiffe, Containerchassis für den Straßenverkehr sowie Containerflachwagen für den Schienentransport investiert. Anleger konnten sich an diesem Fonds als Kommanditist beteiligen. Es handelt sich somit um eine wirtschaftliche Beteiligung, welche gemäß den Angaben der Schroeder Logistik Investment Fonds GmbH & Co.KG bis zum 31.12.2013 läuft.
Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung wurde nunmehr angeregt und im Ergebnis beschlossen, dass ein Verkauf des gesamten Containerportfolios zum 31.12.2013 unter der Bedingung erfolgen soll, dass ein Gesamtrückfluss des Kommanditkapitals in Höhe von mindestens 35 bis 40 Prozent unter Berücksichtigung der bisher erhaltenen Auszahlungen an die Gesellschafter sowie aller Einflussfaktoren, insbesondere Wechselkurse, realisiert werden.
Dies bedeutet im Ergebnis, dass Anleger mit Verlusten rechnen müssen. Die meisten Anleger haben ihre Anteile treuhänderisch von der CTG Containertreuhand GmbH halten lassen.
Beim Eingehen der Beteiligung kommt es sehr oft zu Faschberatungen. Zum einen werden die potentiellen Anleger nicht über ausreichend über die Vielzahl der wirtschaftlichen Risiken informiert. Oft wird auch die Bereitschaft der Anleger, solch risikobehaftete Anlagen zu zeichnen, absichtlich falsch eingestuft und in der Beratungsdokumentationen dargestellt. Auf diese Weise wird dann später der Verkauf an die Kunden gerechtfertigt.
Die Vermittlung dieses Fonds geschah u.a. auch über die SRQ FinanzPartner AG, heute die FinumPrivate Finance AG statt. Aber auch kleinere Vermittlungsbüros wurden mit dem Vertrieb beauftragt.
Jedenfalls ist gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Verluste zu prüfen, inwieweit beim Eingehen der Beteiligung eine anlage- und objektgerechte Beratung stattgefunden hat.
Während der Berater diese Umstände richtig, sorgfältig und zeitnah für den Kunden verständlich zu unterrichten hat, muss die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten lediglich rückblickend vertretbar gewesen sein. Erfahrungsgemäß sind ca. 90 % aller Beratungen falsch, da sie das wahre Ziel des Anlegers missachten und diesem so Risikoprodukte verkaufen, die der Kunde an sich nicht haben wollte.
Lassen Sie daher Ihre Ansprüche zeitnah von einem spezialisierten Anwalt überprüfen.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt