aktuell 30.8.2018 : Insolvenzverwaltung klagt Ansprüche nun ein —-> Hier zum Artikel
Derzeit erreichen uns eine Reihe von Anfragen von Anlegern, welche sich in den neunziger Jahren an dem von der Fiebig Gruppe beworbenen Immobilienfonds Neue Bundesländer No.3 beteiligt hatten. Der Immobilienfonds hatte in überteuert angebotene Immobilien in Seifhennersdorf, Droyßig und Eberswalde investiert und diesbezüglich, neben der Einzahlung der Anleger, bei der heutigen Sparkasse Vorderpfalz Darlehen über ca. 4 Million € aufgenommen.
Da vor einiger Zeit die Fondsgesellschaft die Darlehensverbindlichkeiten nicht mehr bedienen konnte, wurden viele Anleger bereits durch die Sparkasse zu Nachzahlungen aufgefordert.Einige Anleger sind den Zahlungsbegehren nachgekommen in der Hoffnung, damit in der Angelegenheit Ruhe zu haben.
Nun jedoch erhalten die Anleger Post von Rechtsanwälten Brinkmann und Partner. Diese Kanzlei wurde vom Amtsgericht Ludwigshafen mit Beschluss vom 2.11.2015 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Immobilienfonds Neue Bundesländer No.3 GBR bestellt und macht nun Ansprüche aus persönlicher Haftung gegenüber den Gesellschaftern gelten.
Wir raten dazu, zunächst keine Zahlung zu leisten und einen fachlich versierten Rechtsanwalt mit der Prüfung dieser Forderung zu beauftragen.
Wir sind der Auffassung, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, diesen Zahlungsverpflichtungen zu entgehen.
Dies bleibt jedoch einer Überprüfung im Einzelfall vorbehalten. Gerne können Sie sich mit Ihrer Anfrage unverbindlich an uns wenden. Wir prüfen diese unverzüglich und klären auch das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Die Anfrage löst noch keine Kosten aus.