Der Darlehensvertrag ist eine Untergruppe des Kreditvertrages. Beim Kreditvertrag überlässt die Bank dem Kunden einen Vermögensvorteil auf bestimmte Zeit, beim Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber dem Kunden einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Kunde bekommt hier also eine Geldsumme. Dafür verpflichtet er sich die vereinbarten Zinsen sowie das Darlehen zurück zu zahlen.
Daneben gibt es aber auch das Sachdarlehen, welches ebenfalls ein Darlehensvertrag ist. Nur stellt der Darlehensgeber dem Darlehensgeber nicht eine Geldsumme zur Verfügung, sondern überlässt ihm eine Sache, wofür dieser dann ein Entgelt leisten und die Sache im Anschluss zurückgeben muss.
Die einzelnen Darlehensarten:
1.) Unternehmerdarlehen
Hier sind Darlehensgeber sowie Darlehensnehmer beide jeweils Unternehmer, d.h. es wird ein Darlehen für eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit gewährt.
2.) Privatdarlehen
In solchem Fall ist derjenige, der ein Darlehen vergibt, eine Privatperson. Der Darlehensnehmer hingegen kann eine Privatperson oder ein Unternehmer sein. Häufiger Fall des Privatdarlehens ist ein Darlehen zwischen Verwandten.
3.) Verbraucherdarlehen
Dies ist der Fall, dass ein Unternehmer einem Verbraucher, also einer privaten Person zu privaten Zwecken, ein Darlehen ausreicht.
4.) Finanzierungshilfen
Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsaufschub, den ein Unternehmer einem Verbraucher bei einem entgeltlichen Vertrag, z.B. bei einem Kauf- oder Werkvertrag, gewährt. Der Zahlungsaufschub muss um mehr als drei Monate hinausgeschoben worden sein. Als Gegenleistung für den Zahlungsaufschub erhält der Unternehmer einen geldwerten Vorteil, z.B einen Teilzahlungszuschlag oder Zinsen.
5.) Finanzierungleasingverträge
Dies sind Leasingverträge, bei denen der Leasingnehmer/ Verbraucher dem Leasinggeber die teilweise oder vollständige Amortisation des eingesetzten Kapitals schuldet. Hat z.B. jemand einen Pkw geleast und soll den Kaufpreis sowie alle restlichen mit dem Kauf anfallenden Kosten nach und nach gegenüber demjenigen, von dem er den Pkw geleast hat, begleichen, liegt in der Regel ein Finanzierungsleasingvertrag vor.
6.) Teilzahlungsgeschäft
Ein Teilzahlungsgeschäft ist ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, welcher die Lieferung einer bestimmten Sache oder das Erbringen einer anderen Leistung, z.B. Dienst- oder Werkleistung, zum Gegenstand hat. Die Vergütung wird in Teilbeträgen nach und nach fällig. Oftmals muss der Verbraucher zunächst eine Anzahlung leisten und kann den Restbetrag später zahlen.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock