Die E-ON Hanse findet sich mit der Niederlage im Streit um Gaspreiserhöhungen nicht ab. Sie hat nunmehr Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Rostock eingelegt. Jenes Gericht hatte Forderungen der E-ON Hanse auf Nachzahlungen von Kunden aufgrund erhöhter Gaspreise zurückgewiesen und sich dabei in erster Linie auf die vor einigen Monaten ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen. Bereits zuvor war die E-ON auch vor anderen Amts- und Landgerichten bundesweit gescheitert. Offensichtlich ist dies der weitere Versuch, eine für E-ON positive Entscheidung zu erzwingen.
Eine Berufung vor dem Landgericht , hier der 2. Instanz, bedeutet, dass sich die Betroffenen nun zwingend durch einen entsprechend zugelassenen Rechtsanwalt im Verfahren vertreten lassen müssen. Die Beauftragung des Anwalts kostet natürlich Geld, welches sich nach dem Streitwert bemisst. Dazu hat jeder Anwalt grundsätzlich auch ungefragt Auskunft zu erteilen.
Unabhängig davon hat die E-ON Hanse mittlerweile einer erheblichen Zahl von Kunden die laufenden Verträge gekündigt. Gleichzeitig wurden den Kunden neue Verträge mit neuen Vertragsbedingungen angeboten. Inwieweit diese für die Kunden von Vorteil sind oder ob es sich lohnt, einen anderen Anbieter auszuwählen, ist einer genauen Prüfung, gerade auch der oft kleingedruckt enthaltenen Nebenkosten, zu unterziehen.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock