Der Gasversorger E.ON Hanse klagt vor dem Amtsgericht Rostock. Seine Forderung begründet er mit Gaspreiserhöhungen. Diese haben aufgrund vertraglicher Vereinbarungen durch eine Preisanpassungsklausel vorgenommen werden dürfen.
Allerdings stehen die Chancen für die Kunden nicht schlecht, den Zahlungsansprüchen zu entgehen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinen letzten Urteilen in derartigen Verfahren vom Dezember 2008 sowie vom Oktober 2009 mehrfach Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt, da sie gegen das Transparenzgebot verstießen.
Voraussetzung für einen erfolgreichen Prozess sind dabei aber, dass den jeweiligen Erhöhungen des Versorgers nachweislich widersprochen worden sein muss bzw. bei Zahlung der erhöhten Preise ein Vorbehalt der Rückforderung erklärt wurde.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock