Das Amtgericht Rostock hat mit Urteil vom 5.5.2010 die Klage der E.ON Hanse auf Zahlung von Gaspreiserhöhungen abgewiesen.Die E.ON Hanse hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Erhöhungen ihrer Gaspreise vorgenommen. Bei den Preiserhöhungen bezog sich die E.ON auf eine Vertragsklausel, wonach sich der Gaspreis an der Entwicklung der Preise auf dem Wärmemarkt richte. Der beklagte Gaskunde hatte diesen Erhöhungen widersprochen.
Das Amtsgericht Rostock, Az 47 C 268/09, hat die Klage der E.ON Hanse abgewiesen. Die Preiserhöhungen seien nicht rechtmäßig gewesen, da die zugrunde liegende Preiserhöhungsklausel unwirksam ist. Sie verstoße gegen das Transparenzgebot und sehe auch keine Pflicht des Versorgers E.ON zu Preissenkungen vor.
Der Beklagte ist auch nicht verpflichtet, einen angemessenen, objektiven Preis zu zahlen. Dies haben die Parteien nicht vereinbart.
Das Amtsgericht Rostock orientiert sich mit dieser Entscheidung erwartungsgemäß an den letzten, durch den BGH getroffenen, Entscheidungen zum Thema Gaspreiserhöhungen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock