Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Deutscher Ring Bausparkasse AG

0

Durch die Gerichte werden an die Richtigkeit von Widerrufsbelehrungen sehr hohe Maßstäbe gelegt. Zur Vereinfachung hatte der Gesetzgeber Musterwiderrufsbelehrungen vorgegeben. Jene müssen jedoch zu 100 Prozent nach Form und Inhalt verwendet werden – anderenfalls sind sie unwirksam. Mit der Anfertigung von Widerrufsbelehrungen tun sich viele Banken und Sparkassen, auch nachdem bereits viele Jahre die Problematik bekannt ist, schwer.  

Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt, dass auch die Deutsche Ring Bausparkasse AG im Jahre 2013 eine Widerrufsbelehrung verwendet, welche inhaltlich durch ein Urteil des Bundesgerichtshof BGH als unzulässig eingestuft wurde. So heißt es in der Widerrufsbelehrung:

„… Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung…“

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 01.03.2012 (AZ: III ZR 83/11) eine solche Widerrufsbelehrung als unwirksam eingestuft. Die Verwendung des Wortes „frühestens“ ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne Weiteres zu erkennen. Er vermag lediglich zu entnehmen dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später“ beginnt, der Beginn des Fristablaufs also gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen abhängen soll.

Der Widerruf kann auch noch nach vielen Jahren erklärt werden. Der Vertrag wird dann, unter Berücksichtigung und Berechnung der erbrachten Leistung und der Nutzungsentschädigung, von der Bank abgerechnet. Für viele Bankkunden ist dies eine Möglichkeit, eine Umschuldung zu einem Kredit mit besseren Zinsen vorzunehmen, dabei jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung der alten Bank zu umgehen.

__________________________
Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit entsprechenden Unterlagen.

Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.

Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock

Haben Sie Fragen?


  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Zustimmen