Wer sich für eine Kapitalanlage entscheidet, wird bei der Lektüre der zahlreichen Kapitalanlagevarianten auch auf Windkraftfonds stoßen. Besonders interessant sind Windkraftfonds, da die Vergütungssätze für Strom, der aus regenerativen Energien erzeugt wurde, gesetzlich festgesetzt wurden. Diese Festpreisbindungen und Abnahmegarantien sorgen eigentlich erst für die Rentabilität von Windkraftfonds.
Was sind Windparks?
Windparks sind eine räumliche Ansammlung von mehreren Windenergieanlagen. Die Windenergieanlagen werden aufgestellt, um mit Hilfe des Windes Energie zu gewinnen und diese dann über das Stromnetz an die Stromversorger zu verkaufen.
Wie werden sie finanziert?
Windparks können unter anderem über die Gründung eines Fonds finanziert werden. Meist werden Windparkfonds als geschlossene Fonds ausgestaltet, jedoch gibt es auch offene Fonds.
Bei offenen Fonds gibt die Kapitalanlagegesellschaft ständig neue Anteile aus. Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist dabei nicht limitiert. Will der Anleger seine Anteile wieder abstoßen, ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet die Anteile jederzeit wieder zurückzunehmen. Geschlossene Fonds dagegen stellen eine unternehmerische Beteiligung dar. In diesen Fonds investiert eine begrenzte Anzahl an Investoren bis die Eigenkapitalquote erreicht wird. Danach wird der Fonds geschlossen. Im Gegensatz zu den offenen Fonds hat der Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme der Anteile durch die Kapitalanlagegesellschaft vor Ablauf der Laufzeit. Der Anleger hat bis dahin lediglich die Möglichkeit, seine Anteile auf dem sog. Zweitmarkt an andere Anleger zu verkaufen.
Windparks werden oft in Form einer unternehmerischen Beteiligung an einer GmbH & Co. KG vertrieben. Die Betreibergesellschaft, meist in Form einer GmbH, übernimmt dabei die Stellung des vollhaftenden Komplementärs. Der Anleger steigt als Kommanditist in die Windparkgesellschaft ein und beschränkt seine Haftung auf die Beteiligungshöhe, d.h. seinen voll eingezahlten Anteil. Er wird dadurch Unternehmer mit allen Chancen und Risiken. Über die Laufzeit des Fonds soll er dann Gewinnausschüttungen auf seine Einlage erhalten.
Die Anleger können jedoch auch nur mittelbar über eine Gründungskommanditistin beteiligt sein. Diese hält dann die Beteiligungen der Anleger als Treuhänderin und übt weitgehend deren Mitgliedschaftsrechte aus.
Sollte der Windpark als eine GbR geführt werden, ist zu beachten, dass der Investor durch den Beitritt eine Haftung mit seinem gesamten Privatvermögen übernimmt.
Entscheidend: Windertragsgutachten
Bei der Frage, in welchen Windparkfonds eine Investition wirtschaftlich sinnvoll ist, muss der Anleger auf die zu erwartende Rendite schauen. Diese ist stark abhängig vom Standort des Windparks und der dort zu erwartenden Windmenge. Da die Nutzung von Wind für die Energiegewinnung wetterabhängig ist, unterliegt sie grundsätzlich schwer kalkulierbaren Schwankungen. In einem sog. Windertragsgutachten wird daher eine Prognose des Energieertrages erstellt. Das Windertragsgutachten ist damit die entscheidende Basis für die Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Windparks. Aus einem Windgutachten muss ersichtlich sein, wie die Berechnungsergebnisse erzielt wurden. Das beinhaltet eine Beschreibung der Methode, eine Dokumentation der Eingabedaten (z.B. topographische Gegebenheiten) und eine Rechtfertigung der Ergebnisse. Dies kann z. B. durch einen detailliert erläuterten Vergleich mit den Ertragsdaten bestehender Windkraftanlagen erfolgen.
Ein weiteres Augenmerk sollte auf den veranschlagten Kosten für Wartung, Reparatur und Instandsetzung der Windanlage liegen. Je nach Anlagentyp und mit fortschreitendem Alter der Anlage steigt erfahrungsgemäß der Anteil der Reparaturkosten. Werden diese Kosten zu gering angesetzt, erhöht sich zwar auf dem Papier die Rendite der Anlage, allerdings wird im tatsächlichen Betrieb dieser errechnete Gewinn der Anlage dann womöglich gar nicht erzielt werden.
Rechtsschutzversicherung bei Kapitalanlagen
Sobald es um die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung in Bereichen mit hohen Verfahrenskosten geht, wie es bei Kapitalanlagen häufig der Fall ist, verweigert die Rechtsschutzversicherung häufig ihren Versicherungsnehmern den Versicherungsschutz. Begründet wird dies dann oft mit den sog. Risikoausschlussgründen. Dabei handelt es sich um Klauseln im Versicherungsvertrag, die die Übernahme bestimmter Risiken ausschließen. Sinn und Zweck dieser Klauseln ist es, die finanziellen Risiken der Absicherung für die Versicherung überschaubar zu halten. Daher sollte der Rechtsschutzvertrag im Hinblick darauf durchgesehen werden. Fehlt eine solche Regelung, sollte der Vertrag zur Absicherung rechtzeitig vor Abschluss der Beteiligung ergänzt werden. Im Streitfalle übernimmt dann die Rechtsschutzversicherung die mitunter hohen Kosten eines Gerichtverfahrens.
Versicherungsnehmer sollten zudem darauf achten, dass die Versicherung sich nicht unberechtigter Weise auf solch einen Risikoausschlussgrund beruft. Ob dies der Fall ist, kann durch eine anwaltliche Beratung abgeklärt werden.
Rechtsanwalt Holger Spiegelberg, Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Energierecht;
18055 Rostock; mehr Infos unter : www.ra-spiegelberg.de