Grundlegendes zur Kreditkarte

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Die Kreditkarte ist mittlerweile weltweit als Zahlungsmittel anerkannt.
In Deutschland waren im Jahr 2006 rund 18,2 Millionen Kreditkarten im Umlauf.
Führende Kreditkartenfirmen sind MasterCard und Visacard. Danach erst kommen die Institute  American Express und Diners Club.

A.) Arten von Kreditkarten:

1. Kundenkreditkarte

Als Kundenkarten bezeichnet man solche Kreditkarten, welche von Handelsunternehmen (z.B. Warenhäuser, Baumärkte,) an Kunden ausgegeben werden.

Die zunächst bargeldlos getätigten Umsätze werden meist periodisch in Rechnung gestellt und bis dahin gestundet. Die Kundenkreditkarte dient vor allem dazu, die Kundenbindung zu erhöhen, zusätzliche Daten über die Kunden zu erhalten und damit diesen Kunden speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote unterbreiten zu können.

2. Universalkreditkarte

Universalkreditkarten können als bargeldloses Zahlungsmittel weltweit verwendet werden. Universalkreditkarten beruhen meist auf einem System, an welchem fünf Parteien beteiligt sind:

–       Das Kreditkartensystem,

–       das kartenausgebende Institut und

–       der Karteninhaber sowie

–       das Händlerinstitut und

–       das ihm angeschlossene kartenakzeptierende Vertragsunternehmen.

Der Karteninhaber schließt mit dem Kartenausgeber (Emittent) einen Kreditkartenvertrag. Darin verpflichtet sich der Kartenausgeber gegenüber dem Karteninhaber eine Kreditkarte zur Verfügung zu stellen und alle Forderungen von Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber zu erfüllen.

Die Aufwendungen, die der Kartenausgeber zur Erfüllung der von dem Karteninhaber getätigten Kartenumsätze geleistet hat, werden regelmäßig monatlich gegenüber dem Karteninhaber abgerechnet.

Mit der Kreditkarte bezahlt der Karteninhaber seine Rechnung beim Vertragsunternehmen, bei dem er Waren einkauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Die Bezahlung erfolgt meist durch Unterzeichnung eines Belastungsbelegs, auf den zuvor die Daten der Kreditkarte und des Kartenumsatzes übertragen worden sind.

Der Originalbelastungsbeleg verbleibt beim Vertragsunternehmen, während der Karteninhaber einen Durchschlag des Belegs erhält.

Zwischen Vertragsunternehmen und Händlerinstitut besteht ein Kartenakzeptanzvertrag.

In diesem Rechtsverhältnis verpflichten sich die Vertragsunternehmen, den Inhabern von Kreditkarten den bargeldlosen Ausgleich der Forderungen des Vertragsunternehmens durch Einsatz der Kreditkarte zu ermöglichen. Das Händlerinstitut verpflichtet sich im Kartenakzeptanzvertrag, dem Vertragsunternehmen die von einem Karteninhaber getätigten Kartenumsätze zu vergüten.

B.) Funktion der Kreditkarte

Die Kreditkarte ermöglicht es dem Karteninhaber, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, das an dem Kreditkartensystem teilnimmt, bargeldlos mittels Karte bezahlen zu können.

Zunehmend werden Kooperationen („Co-Branding“) zwischen Kartenausgebern und einem Partnerunternehmen abgeschlossen. Eine Kreditkarte eines solchen Kartenausgebers bietet  dem Karteninhaber besondere Vorteile. Das Partnerunternehmen will durch die Ausgabe der Karte Kunden binden und Neukunden gewinnen. Die bekanntesten Co-Branding-Karten sind die ADAC-VISACard, die Lufthansa VISA-Karte und die KarstadtQuelle MasterCard.

C.) Rechtsnatur der Kreditkarte

Die Kreditkarte ist eine privatrechtliche Beweisurkunde, die den berechtigten Inhaber als Person ausweist, der legitimiert ist, mittels der Kreditkarte bei dem Vertragsunternehmen bargeldlos zu zahlen.

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