In den Bioenergiefonds IGB Nawaro in Güstrow hatten etwa 5000 Anleger ca. 38 Mio € investiert. Parallel dazu wurden bei mehreren Banken Kredite in Höhe von ebenfalls etwa 38 Mio € aufgenommen. Die 2009 überwiegend fertiggestellte Anlage wurde durch Leasingvertrag an eine weitere Gesellschaft zur Betriebsführung übergeben. Im Gegenzug dazu sollte die Fondgesellschaft von dieser Betreibergesellschaft monatliche Leasingzahlungen in Höhe von 1 Mio € erhalten. Seit Anfang 2011 kann der Betreiber diese Zahlungen aber nicht mehr leisten, sondern er zahlte monatelang teilweise nur 115.000 € .
Die IGB Nawaro Biogas GmbH und Co KG , eingetragen beim Amtsgericht Rostock, HRA 2738, verzeichnet daher erhebliche Verluste. Dies liegen bis zum Berichtszeitraum 2011 bei ca. 10 Mio Euro. Durch ein Umstrukturierungskonzept sollten die Kosten bei mehreren Positionen des Betriebs der Anlage reduziert werden. Ob dies jedoch gelingt und ob damit auch die fehlenden Einnahmen vollständig und nachhaltig kompensiert werden können, ist jedoch problematisch.
Dazu kommt noch ein Streit mit dem größten Abnehmer des Gases, der VNG Verbundnetz Gas AG. Diese nimmt lt. Geschäftsbericht der IGB 85 % des erzeugten Biogases ab. Die VNG hat sich vertraglich ein Preisanpassungsrecht vorbehalten. Von diesem Recht machte die VNG Gebrauch und wollte den Gaseinkaufspreis nachverhandeln, also senken. Die Preisverhandlungen führten aber zunächst zu keinem Ergebnis, so dass Gerichte angerufen wurden.
Bei noch geringeren Abnahmepreisen könnte sich womöglich die Ertragslage der Gesellschaft dann weiter verschlechtern.
Für Anleger ist daher die ernsthafte Gefahr gegeben, dass Sie ihr investiertes Kapital vollständig verlieren können. Die erstellten Biogas-Anlagen sind, zumindest für die Anleger, keine Sicherheit. Diese sind an die kreditgebenden Banken zur Sicherheit übereignet worden.
Alles im Allem sind dies keine allzuguten Aussichten für die Anleger, zum Einen Ausschüttungen aus etwaigen Gewinnen zu erhalten. Zum Anderen müssen sie tatsächlich erst einmal um den Erhalt ihrer Einlagen bangen.
Ob diese möglichen Szenarien bei der Zeichnung der Anlage richtig beraten wurden, darf für viele Fälle angezweifelt werden. Dies kann jedoch durch Fachleute überprüft werden.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock