Die von unserer Kanzlei vertretene und als GmbH organisierte Klägerin hatte seinerzeit zwei Darlehen zur Finanzierung zweier Immobilien aufgenommen. Die Darlehensverträge waren ohne direkten Kontakt quasi im Wege des Fernabsatzes mit der beklagten DKB abgeschlossen worden.
Die Deutsche Kreditbank AG DKB ist nun vom Landgericht Berlin mit Urteil vom 14.9.2015 zur Rückzahlung der im Rahmen der Vertragsschlüsse erhobenen Bearbeitungsgebühren verurteilt worden. Ein individuelles Aushandeln war augenscheinlich nicht gegeben. DKB verteidigte sich aus diesem Grund in erster Linie mit einer angeblichen Branchenüblichkeit bei der Erhebung von Bearbeitungsgebühren seitens der Banken.
Dies sah das Landgericht Berlin anders. Von einer Branchenüblichkeit könne selbst dann nicht ausgegangen werden, wenn eine Vertragspartei über einen langen Zeitraum einseitig Entgelte auferlegt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.