Lexikon

  • Deutsche Bezeichnung: Aufgeld; Gegenteil: Disagio.
    Bei den Wertpapieren stellt das Agio die Differenz zwischen dem Nennwert und dem höheren aktuellen Marktpreis des Papiers dar. Es wird meist in Prozent angegeben. Der Ausgabeaufschlag im Rahmen der Neuemission von Wertpapieren oder beim Anteilpreis eines Investmentfonds wird ebenfalls Agio genannt.
    Bei einem Kauf-Optionsschein gibt das Agio an, um wie viel Prozent der indirekte Kauf des Basiswertes durch den Kauf den Optionsscheines mit sofortiger Ausführung teurer wäre als der direkte Kauf des Basiswertes. Es wird berechnet nach der Formel: Optionsscheinkurs + Basispreis ./. Kurs des Basiswertes dividiert durch den Kurs des Basiswertes. Bei einem Verkaufs-Optionsschein gibt das Agio dementsprechend an, um wie viel Prozent der indirekte Verkauf des Basiswertes teurer wäre als der direkte Verkauf. Die entsprechende Formel lautet hier: Kurs des Basiswertes + Optionsscheinkurs ./. Basispreis dividiert durch den Kurs des Basiswertes. Das Aufgeld stellt somit eine Prämie dar, die der Anleger bereit ist, für den mit dem Optionsschein verbundenen Hebeleffekt bzw. für die mit ihm verbundene Gewinnchance zu zahlen.
  • Ein Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital und damit am gesamten Vermögen einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft. Der Eigentümer der Aktie, der Aktionär, ist daher Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Folgende Arten von Aktien können unterschieden werden:
    – Inhaberaktien
    – Namensaktien mit und ohne Vinkulierung
    – Stammaktien
    – Vorzugsaktien
    – Aktien mit und ohne Nennwert
    – Im Rahmen einer Kapitalerhöhung: alte Aktien und junge Aktien.
  • Oft kurz AG genannt. Ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren Eigenkapital sich aus dem Grundkapital und den Rücklagen zusammensetzt. Das Grundkapital ist in Aktien eingeteilt. Die Gesellschafter der Aktiengesellschaft werden Aktionäre genannt. Sie sind entsprechend der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien an dem Unternehmen beteiligt. Die Organe der Gesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Er wird vom Aufsichtsrat bestimmt, der seinerseits von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt wird.
  • Auch Obligation, Schuldverschreibung oder englisch Bond genannt; Sammelbezeichnung für verzinsliche Wertpapiere, die ein Schuldverhältnis zwischen dem Inhaber (d.h. dem Anleihegläubiger) und dem Emittenten der Anleihe (d.h. dem Anleiheschuldner) verbriefen. Der Emittent verpflichtet sich in der Schuldverschreibung gegenüber dem Inhaber der Anleihe zur Kapitalrückbezahlung und zur Zinszahlung an bestimmten Terminen. Anleihen werden von der öffentlichen Hand und von privaten Unternehmen zur Aufnahme von Fremdkapital am in- und ausländischen Kapitalmarkt begeben. Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist in Teilschuldverschreibungen aufgeteilt. Die Verzinsung erfolgt für eine vereinbarte Dauer zum Festsatz oder variabel. Festverzinsliche Anleihen werden auch als Renten bezeichnet. Abgezinst ausgegebene Anleihen werden Nullkuponanleihen oder Zero-Bonds genannt. Die Laufzeit ist im Allgemeinen begrenzt, es gibt aber auch nicht rückzahlbare Anleihen. Die Rückzahlung erfolgt entweder in einer Summe zum Nennwert am Ende der Laufzeit, in Teilbeträgen nach einem Tilgungsplan oder durch Auslosung. Anleihen werden an der Börse am Rentenmarkt gehandelt. Die Notierung erfolgt in Prozent vom Nennwert.
  • Langfristiges Darlehen, das vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (sog. Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins aus Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, wohingegen der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.
  • Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.
  • Das Suspendieren eines Wertpapiers vom Börsenhandel. Das Aussetzen wird aufgrund der Ankündigung von außergewöhnlichen Unternehmensnachrichten vorgenommen und ist meist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, es kann aber auch für eine unbestimmte Zeit erfolgen. Durch das Aussetzen der Kursorientierung wird dem Investor die Möglichkeit gegeben, sich genauer über die Ereignisse zu informieren, bevor er handelt.
  • Sammelbegriff für die Merkmale eines Wertpapiers. Bei Anleihen gehören u.a. Nominalzins und Zinstermine, Tilgungstermin und –kurs, Laufzeit und Besicherung zur Ausstattung. Die Ausstattung von Aktien umfasst beispielsweise deren Übertragbarkeit sowie die durch sie verbrieften Rechte am Unternehmen. Bei der Ausgabe von effektiven Stücken gehört die Gestaltung der Papiere (Untergrund, Farben, Embleme usw.) zur Ausstattung.
  • Auch Basisobjekt oder Unterlying genannt. Der Basiswert bezeichnet das Finanzinstrument das einem Derivat zugrunde liegt. Je nach Art des Derivats darf bzw. muss der Basiswert bei Ausübung oder Fälligkeit angedient oder bezogen werden. Basiswerte können z.B. Aktien, Anleihen, Indizes oder Rohstoffe sein. Wo eine effektive Lieferung nicht möglich ist, muss bei Ausübung als Ersatz für den eigentlichen Basiswert ein entsprechender Barausgleich vorgenommen werden.
  • Das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung des Unternehmens, von dem er Aktien hält, gegen Zahlung des Bezugpreises junge Aktien zu beziehen. Die Anzahl der zu beziehenden jungen Aktien entspricht dem bisherigen Anteil des Aktionärs am Grundkapital. Das Bezugsrecht soll die durch die Kapitalerhöhung erfolgende Verwässerung des Kapitals abgelten. Es ist aber auch ein Ausschluss des Bezugsrechts möglich, wenn die Hauptversammlung diesem zustimmt. Bezugsrechte werden während der Bezugsfrist an der Börse gehandelt; ihr Wert kann rechnerisch ermittelt werden. Ein Bezugsrecht der Altaktionäre besteht grundsätzlich auch bei der Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussscheinen sofern es nicht mit Zustimmung der Hauptversammlung ausgeschlossen wurde.
  • Die Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag. Die linke Seite, die Aktivseite, zeigt die Verwendung der eingesetzten Mittel, deren Herkunft aus der rechten Seite, der Passivseite, zu erkennen ist. Die Summen der beiden Seiten müssen übereinstimmen.
  • Die Bonität ist die Fähigkeit und der Willen eines Schuldners, seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Bedienung von Zins und Tilgung nachzukommen. Ratingagenturen haben Verfahren entwickelt, mit deren Hilfe der Grad der zukünftigen Schuldendienstfähigkeit eines Schuldners quantifiziert und plastisch dargestellt werden kann. Je besser die Bonität eines Schuldners ist, desto geringer ist der Zins, den er für einen Kredit zahlen muss.
  • Eine hinsichtlich Ort, Zeit, Teilnehmer und Ablauf genau geregelte Veranstaltung, in der Wirtschaftsgüter gehandelt werden. Zu den wesentlichen Merkmalen gehört, dass die gehandelten Güter nicht am Ort der Börse körperlich vorhanden sein müssen. Unterschieden werden nach den gehandelten Wirtschaftsgütern und den Marktnuancen u.a. Devisenbörsen, Warenbörsen und Wertpapierbörsen, auch Effektenbörsen genannt. Börsen sind i.d.R. in Teilmärkte aufgeteilt, die Börsensegmente.
  • Scherzhaft auch Bundesschätzchen genannte Bundeswertpapiere. Bundesschatzbriefe können nur von natürlichen Personen und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen erworben werden. Eine Anlage im Bundesschatzbriefen ist ab einem Betrag von 50 Euro möglich, es kann aber auch ein beliebig höherer, auch auf Cent lautender Betrag eingesetzt werden.
    Bundesschatzbriefe werden in den Varianten Typ A und Typ B angeboten. Während Typ A eine Laufzeit von 6 Jahren bei jährlicher Zinszahlung hat, ist Typ B mit einer Laufzeit von 7 Jahren ausgestattet; die Zinsen werden hier mit Zinseszinsen angesammelt. Sind die Briefe fällig oder gibt de Anleger sie vorzeitig zurück, so erhält er sein Kapital zusammen mit den zwischenzeitlich aufgelaufenden Zinsen ausgezahlt. Als Besonderheit besitzen Bundesschatzbriefe nach einem festen Plant steigende Zinsen. Ändert sich die Marktlage, stellt die Deutsche Finanzagentur die Emission der laufenden Ausgaben ein und beginnt mit dem Verkauf neuer marktgerecht verzinster Ausgaben. Bundessatzbriefe werden weder an der Börse gehandelt noch besteht ein anderweitiger Sekundärmarkt. Nach dem ersten Laufzeitjahr können jedoch bis zu 5000 € innerhalb von 30 Zinstagen zum Nennwert zuzüglich anteiliger Zinsen an den Bund zurückgegeben werden.
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