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Ein Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital und damit am gesamten Vermögen einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft. Der Eigentümer der Aktie, der Aktionär, ist daher Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Folgende Arten von Aktien können unterschieden werden:
– Inhaberaktien
– Namensaktien mit und ohne Vinkulierung
– Stammaktien
– Vorzugsaktien
– Aktien mit und ohne Nennwert
– Im Rahmen einer Kapitalerhöhung: alte Aktien und junge Aktien.

Aktiengesellschaft

Oft kurz AG genannt. Ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren Eigenkapital sich aus dem Grundkapital und den Rücklagen zusammensetzt. Das Grundkapital ist in Aktien eingeteilt. Die Gesellschafter der Aktiengesellschaft werden Aktionäre genannt. Sie sind entsprechend der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien an dem Unternehmen beteiligt. Die Organe der Gesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Er wird vom Aufsichtsrat bestimmt, der seinerseits von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt wird.

Anleihe

Auch Obligation, Schuldverschreibung oder englisch Bond genannt; Sammelbezeichnung für verzinsliche Wertpapiere, die ein Schuldverhältnis zwischen dem Inhaber (d.h. dem Anleihegläubiger) und dem Emittenten der Anleihe (d.h. dem Anleiheschuldner) verbriefen. Der Emittent verpflichtet sich in der Schuldverschreibung gegenüber dem Inhaber der Anleihe zur Kapitalrückbezahlung und zur Zinszahlung an bestimmten Terminen. Anleihen werden von der öffentlichen Hand und von privaten Unternehmen zur Aufnahme von Fremdkapital am in- und ausländischen Kapitalmarkt begeben. Der Gesamtbetrag einer Anleihe ist in Teilschuldverschreibungen aufgeteilt. Die Verzinsung erfolgt für eine vereinbarte Dauer zum Festsatz oder variabel. Festverzinsliche Anleihen werden auch als Renten bezeichnet. Abgezinst ausgegebene Anleihen werden Nullkuponanleihen oder Zero-Bonds genannt. Die Laufzeit ist im Allgemeinen begrenzt, es gibt aber auch nicht rückzahlbare Anleihen. Die Rückzahlung erfolgt entweder in einer Summe zum Nennwert am Ende der Laufzeit, in Teilbeträgen nach einem Tilgungsplan oder durch Auslosung. Anleihen werden an der Börse am Rentenmarkt gehandelt. Die Notierung erfolgt in Prozent vom Nennwert.

Annuitätendarlehen

Langfristiges Darlehen, das vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (sog. Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins aus Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, wohingegen der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.

Auflassungsvormerkung

Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z.B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.

Aussetzung

Das Suspendieren eines Wertpapiers vom Börsenhandel. Das Aussetzen wird aufgrund der Ankündigung von außergewöhnlichen Unternehmensnachrichten vorgenommen und ist meist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, es kann aber auch für eine unbestimmte Zeit erfolgen. Durch das Aussetzen der Kursorientierung wird dem Investor die Möglichkeit gegeben, sich genauer über die Ereignisse zu informieren, bevor er handelt.

Ausstattung

Sammelbegriff für die Merkmale eines Wertpapiers. Bei Anleihen gehören u.a. Nominalzins und Zinstermine, Tilgungstermin und –kurs, Laufzeit und Besicherung zur Ausstattung. Die Ausstattung von Aktien umfasst beispielsweise deren Übertragbarkeit sowie die durch sie verbrieften Rechte am Unternehmen. Bei der Ausgabe von effektiven Stücken gehört die Gestaltung der Papiere (Untergrund, Farben, Embleme usw.) zur Ausstattung.

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