Die insolvente Prokon Regenerative Energien GmbH hat mit vielen Grundstückseigentümern Nutzungsverträge für die Errichtung von Windkraftanlagen abgeschlossen. Jetzt fragen sich viele Eigentümer, welche Bedeutung die Insolvenz für die Verträge und die weitere Nutzung hat und ob sie evtl. aus den Verträgen herauskommen.
1. Die Nutzungsverträge sind grundsätzlich nach wie vor rechtlich verbindlich
Die Nutzungsverträge werden zunächst vom Insolvenzverwalter weitergeführt. Er ist somit der neue Ansprechpartner und entscheidet, was mit diesen Verträge geschieht. Dabei kann er die Verträge grundsätzlich weiterführen. Dies ist jedoch deswegen problematisch, da die insolvente Prokon Regenerative Energien GmbH wohl finanziell nicht selbst in der Lage sein wird, die Windkraftanlagen zu errichten. Dies bedarf einiger finanzieller Mittel. Zudem durfte die Finanzierung über eine Bank aufgrund der Insolvenz nahezu unmöglich sein.
2. Können die Verträge auf eine andere Firma übertragen werden ?
Der Insolvenzverwalter kann die Verträge jedoch auf eine dritte Firma übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass dies im Vertrag ausdrücklich so vereinbart worden ist.
Immerhin bekommt der Grundstückseigentümer einen neuen Vertragspartner, den er überhaupt nicht kennt.
Viele der Nutzungsverträge bzw. Pachtverträge enthalten solche Regelungen. Bei einigen Verträgen ist diese Regelung jedoch nicht eindeutig. Dann wäre eine Übertragung des Vertrages an eine neue Firma ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers ausgeschlossen und somit unwirksam.
3. Übertragung auf eine Betreibergesellschaft
Die Verträge sehen in der Regel auch vor, dass die Prokon Regenerative Energien GmbH den Vertrag auf eine Betreibergesellschaft übertragen kann bzw. diese in der Vertrag anstelle der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH eintritt. Hier kommt es oft zu formalen Fehlern, weshalb der Eintritt einer angeblichen Betreiberfirma unwirksam sein kann.
4. Kündigung aus wichtigem Grund
Die Verträge sehen in der Regel auch vor, dass eine sofortige Kündigung des Vertrages möglich ist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Was ein solcher, wichtiger Grund ist, dass wird in der Regel nicht genannt. Grundsätzlich kann eine Zahlungsunfähigkeit, sprich Insolvenz, einer Gesellschaft wie der Prokon Regenerative Energien GmbH ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein. Gerichte begründen in solchen Situationen, dass ein wichtiger Grund für eine sofortige Kündigung dann gegeben ist, wenn einer Vertragspartei ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar erscheint. Daraus wird deutlich, dass alle speziellen Umstände des einzelnen Falles der vertraglichen Konstellation bei dieser Bewertung zu berücksichtigen sind.
5. Weitere Vertragsmängel
Darüber hinaus kann es auch weitere Vertragsmängel geben, welche dazu führen, dass der Vertrag beendet werden kann. Die Prokon verwendet, wie andere Windkraftanlagenfirmen auch, bestimmte Standartverträge. Problematisch ist, dass ein ggf. bevollmächtigter Außendienstmitarbeiter diese Standartverträge auf den speziellen Einzelfall anpassen muss. Das unterbleibt nicht selten und führt dazu, dass sich wiedersprechende Regelungen existieren oder wichtige Regelungen schlichtweg fehlen. Dann ergeben sich weitere Gesichtspunkte, nach denen der Vertrag unwirksam sein könnte.
Eine Prüfung des Vertrages könnte sich auch deswegen lohnen, da sich in der Zwischenzeit die Zahlungen für Nutzungsentschädigungen in vielen Regionen erhöht haben.
Worauf grundsätzlich beim Abschluss von Nutzungsverträgen zu achten ist, lesen sie HIER
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock