Derzeit gibt es etwa 5 Mio. Kunden, welche ein PayPal-Konto eröffnet haben. Das international tätige Unternehmen ist ein Tochterunternehmen der Firma ebay.
Wie funktioniert PayPal?
Der Nutzer muss sich zunächst registrieren lassen. Hierdurch wird sein PayPal-Konto eröffnet.
Es gibt zur Zeit drei verschiedene Arten von Konten;
Das Basis-, das Premium- und das Business-Konto.
Beim Business-Konto muss der Nutzer bei der Anmeldung eine e-mail-Adresse angeben, an die ein Code gesendet wird, mit welchem, der Nutzer das Konto dann freischalten lassen kann.
Zudem testet PayPal anschließend über ein anzugebendes Bankkonto oder eine Kreditkarte durch eine Testüberweisung, ob die Bankverbindung existiert.
Mit den Funktionen „Geld senden“ / „Geld empfangen“ kann der Nutzer seinem Vertragspartner (von dem er z.B. bei ebay etwas gekauft hat) Geld auf dessen PayPal-Konto überweisen. Grundsätzlich muss der Kunde vorher Geld auf sein PayPal-Konto überweisen, über das er sodann verfügen kann. Beim Business-Konto kann er aber auch ohne Guthaben verfügen, der überwiesene Geldbetrag wird dann im Anschluss von PayPal durch Lastschrift vom Bankkonto des Nutzers eingezogen oder dem Kreditkartenkonto belastet.
Der Verkäufer trägt dennoch weiter das Risiko, dass Zahlungen zurückgehen. So gibt es z.B. die Möglichkeit, dass der Käufer sein Guthaben auf dem PayPal-Konto mit einer Beschränkung versieht, dass hierüber erst verfügt wird, wenn er es freigegeben hat. Dadurch kann er .B. erstmal die Ware prüfen und gegebenenfalls Gewährleistungsrechte geltend machen.
Vertragliche Regelungen
Die Allgemeinen PayPal-Bedingungen sind sehr umfangreich und vorwiegend an das amerikanische Recht angepasst. Bei bilateralen Rechtsbeziehungen, also zwischen Vertragspartnern aus zwei verschiedenen Staaten, sollen die Gesetze von England und Wales einschlägig sein.
Bei Vertragsverstößen hat PayPal das Recht, das Konto jederzeit zu schließen.
Wegen Verstoßes vieler Klauseln gegen die §§ 305 ff. BGB dürften viele unwirksam sein.
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Großbritannien, die Financial Service Authority, hat PayPal als E-Geld-Institut zugelassen. Die Eu-Komission scheint eher zu vertreten, dass es sich hierbei nur um eine Girozentrale handelt (EU-Kommission, 02.12.2003, KOM (2003) 718, S.226).
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock