Nachdem bereits mit dem SEB Immoinvest und dem CS Euroreal zwei der größten offenen Immobilienfonds die Auflösung betreiben, geraten weitere Immobilienfonds in Turbulenzen. Nunmehr hat auch der Santander Vermögensverwaltungsfond Kapitalprotekt P (vormals: SEB Kapitalprotekt) als Dachfond die Rücknahme seiner Anteile ausgesetzt.
Der Fond hatte große Teile seines Vermögens in weitere offene Immobilienfonds, wie zum Beispiel den SEB Immoinvest und den CS Euroreal, investiert. Mit der Abwicklung dieser beiden Fonds gerät nun auch der Santander Vermögensverwaltungsfond in Schwierigkeiten.
Es bleibt abzuwarten, ob es dem Fond gelingt, durch kurzfristige Beschaffung von Liquidität die vorhandenen Rückgabewünsche der dies fordernden Anleger zu erfüllen. Anderenfalls würde auch dieser Fond in die Abwicklung gehen.
Anleger haben nun verschiedene Möglichkeiten.
Sie können zum einem ihre Anteile verkaufen, was in der Regel zwar möglich, jedoch mit erheblichen Verlusten verbunden ist.
Daneben können Anleger mit fachlicher Unterstützung prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen.
Sofern die Anteile am Immobilienfond auf eine Beratung hin erworben wurden, so läuft diese Beratung oftmals dahingehend, dass die Anlage als risikolos dargestellt wird. Dies dürfte jedoch spätestens seit der erstmaligen Schließung von offenen Immobilienfonds erwiesenermaßen und vor allen Dingen auch bekanntermaßen falsch sein.
In diesem Falle hätten die Anleger die Möglichkeit, aufgrund falscher Beratung einen Schadensersatz zu verlangen gegen Rückgabe der Anteile.
Des Weiteren muss auf versteckte Provision hingewiesen werden. Zu beachten ist jedoch, dass Schadensersatzanspruch gegebenenfalls schon 3 Jahre nach Kauf der Anteile eintreten kann.
Daher ist oftmals kurzfristiges Handeln geboten.
Nicht ausgeschlossen ist zudem, dass im außergerichtlichen Bereich bereits eine Einigung mit der Bank stattfindet.
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Spiegelberg
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