Vor dem Amtsgericht Rostock fanden am 14.4.2010 die ersten mündlichen Verhandlungen in Verfahren der E-ON Hanse gegen Endverbraucher statt. Die E-ON Hanse macht in diesen Verfahren Zahlungsansprüche geltend. In den zurückliegenden Jahren hatte die E-ON Hanse mehrfach Preiserhöhungen bei den Gaspreisen vorgenommen und sich dabei auf eine Preisanpassungsklausel in den Verträgen berufen.
Nach vorläufiger Rechtsauffassung des Amtsgerichts Rostock werden die Klagen der E-ON Hanse wohl ohne Erfolg bleiben. Der Bundesgerichtshof als auch andere Amts- und Landgerichte in Deutschland haben in der Vergangenheit derartige Klauseln in den Gasverträgen für unwirksam gehalten und daher Forderungen der Versorger zurückgewiesen. Die Klauseln seien im Ergebnis zu unbestimmt und für den Verbraucher nicht transparent.
Die E-ON Hanse dagegen steht auf dem Standpunkt, die Verbraucher hätten trotz einer womöglich unwirksamen Preiserhöhungsklausel über viele Jahre ohne Widerspruch die Gaspreise einschließlich der Erhöhungen gezahlt. Sie könnten sich daher nicht auf die Unwirksamkeit der Klausel berufen.
Das Amtsgericht wies jedoch darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen auf dieses Problem nicht eingegangen sei, so dass es darauf wohl nicht ankommen würde.
Für den Fall des Unterliegens vor dem Amtsgericht Rostock hat E-ON Hanse bereits angekündigt, beim Landgericht Rostock in Berufung zu gehen.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock