Das OLG Celle hat mit seiner Entscheidung vom 1.7.2009festgestellt, dass die Bank auch zur Teilkündigung eines Darlehens berechtigt sein kann, wenn in den Vermögensverhältnissen oder in der Wertthaltigkeit einer für das Darlehen bestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt.
Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Teilkündigung durch die Bank
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