Der Diesel – Skandal schlägt nun auch bis auf die Fahrzeugfinanzierungen durch.
Mit Urteil vom 21.8.2018 ( Az. 25 O 73/18) hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass in einem Darlehensvertrag der Mercedes-Benz Bank zur Finanzierung eines gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI die dort enthaltene Widerrufsbelehrung mangelhaft ist.
Der Widerruf wurde vom Käufer des Pkw drei Jahre nach dem Erwerb erklärt.
Fehlerhaft an der Widerrufsbelehrung war, dass über die nach Widerruf zu zahlenden Zinsen Unklarheit in den Verträgen herrschte. Im Vertrag war sowohl angegeben, dass keine Zinsen zu zahlen sein als auch, das bestimmte Zinsen anfallen.
Für die Nutzungszeit bis zum Widerruf muss der Kunde pro gefahrenen Kilometer Nutzungsersatz leisten, welchen die Bank zunächst einbehalten könne.
Nach Insidern sind neben nahezu sämtlichen Finanzierungen der Mercedes-Benz Bank wohl auch eine Vielzahl von derartigen Autofinanzierungen der BMW – Bank betroffen.
Auf Grundlage dieses Urteils besteht daher eine sehr gute Möglichkeit, sich aus ungeliebten Fahrzeugfinanzierungen zu lösen.
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock