Mit Beschluss vom 31.12.2014 hat das AG Charlottenburg (36n IN 4656/14) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NHM Noble Metal House GmbH eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Thomas Kühn bestellt.
Damit ist eine weitere Gesellschaft in die Insolvenz geraten, welche sich darauf spezialisiert hatte, Anlegern Gold zu verkaufen. Das Gold wurde jedoch nicht direkt an die Anleger ausgeliefert, sondern verblieb bei der Anlagegesellschaft. Dieser wurde per so genanntem Sachdarlehen gestattet, mit dem Gold weitere Geschäfte zu tätigen, es insbesondere Zug verkaufen und mit den Erlösen neues Gold zu erwerben. Dabei wollte man zum einen Handelsspannen als auch Kursschwankungen nutzen, um Gewinne zu erzielen.
Im März 2015 hatte eine ähnlich agierende Firma, die als Stiftung organisierte Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) Insolvenz angemeldet.
An sich hätten in den Tresoren der Firma BWF Etwa 4-5 t echtes Gold finden müssen. Tatsächlich befand sich in den Tresoren aber bereits diese Menge nicht. Ein Großteil des Goldes war auch tatsächlich nur goldbemaltes Metall. Es liegt somit der Verdacht nahe, dass hier in erheblichem Umfange betrügerisches Handeln durch Verantwortliche und Verfügungsbefugte stattgefunden hat.
Ähnliches steht auch bei der NMH Noble Metal House GmbH zu erwarten, da die Strukturen der Firmen nahezu identisch sind.
Zunächst erwarben die Anleger mit ihrem Geld tatsächlich physisches Gold, welches jedoch in der Regel bei der NMH verwahrt wurde.
Der Anleger verlieh die gekauften Edelmetalle an die NHM als Sachdarlehen. Für 1 Jahr wurden den Anlegern Zinsen von ca. 6 % versprochen.
Es beteiligten sich ca. 5000 Anleger. Insgesamt investierten sie mehrere Mio. €.
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Die Insolvenzmasse reicht in vielen Fällen aus, um sämtliche Forderungen zu bedienen. Daher empfiehlt es sich, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Sofern der Vermittler die Informations- und Aufklärungspflichten verletzt hat, insbesondere seiner Verpflichtung zur anlage – und anlegergerechten Beratung nicht nachgekommen ist, käme eine Haftung des Beraterswegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.
Dies kann in der Regel nur anhand der der vorliegenden Unterlagen und des Beratungsgespräches/der Beratungsgespräche nachvollzogen werden.
Dieses schildern Sie uns bitte und senden Sie uns die bei ihnen vorhandenen Unterlagen in Kopie oder per E-Mail.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock