Der BGH hat den Anschlussinhabern von Netzanspruch Anschlusswahlrecht für die Spannungsebene zugebilligt. Alle bisherigen Beschränkungen sind unwirksam.So hat sich für viele Anschlussinhaber die Situation verbessert.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock