Der Kreditvertrag mit der Bank – was verbirgt sich dahinter?

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Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet grundsätzlich in Gelddarlehen, Sachdarlehen und Kreditauftrag. Im Bankenrecht spielt vor allem das Gelddarlehen eine große Rolle. Das Gelddarlehen wiederum lässt sich unterteilen in Zahlungs- und Haftungskredite.

1.) Zahlungskredite

a.) Kontokorrentkredit:

– dem Darlehensnehmer wird ein Kreditrahmen für sein Konto (in der Regel Girokonto) eingeräumt

– bekannt ist dieser auch als Dispositionskredit

– sobald der Kontoinhaber/ Kunde, welcher gleichzeitig Darlehensnehmer ist, kein Geld mehr auf seinem Konto hat, kann er dennoch Geld abheben bzw. Überweisungen tätigen

– er kann soviel Geld abheben oder überweisen, wie die Bank als Kreditlimit eingeräumt hat

– wenn z.B. 1.200,00 € als Limit festgesetzt ist, kann er nicht mehr als 1.200,00 € abheben

– er befindet sich dann im „Minus“

– im Gegenzug muss der Kontoinhaber aber Zinsen zahlen, für die Zeit, in der sein Konto im Minus ist, die Höhe der Zinsen bestimmt die Bank vorher

b.) Überziehungskredit:

– ist dem Kunden ein Kontokorrentkredit bzw. ein Dispokredit eingeräumt, kann es passieren, dass er kurzzeitig noch mehr Geld braucht

– dann können Bank und Kunde vereinbaren, dass er das Konto über das Dispolimit hinaus für kurze Zeit überziehen kann

– dafür muss der Kontoinhaber einen erhöhten Zins oder ein besonderes Entgelt zahlen

c.) Teilzahlungskredit:

– beim Teilzahlungskredit vereinbaren die Bank und der Kunde, dass dem Kunden ein Darlehen gewährt wird, welches in der Regel direkt auf dessen Konto gutgeschrieben wird

– vereinbart wird gleichzeitig, dass der Kunde das Darlehen in Raten ab einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen muss

– die Höhe der Raten bleibt dabei gleich, üblicherweise werden monatliche Raten festgesetzt

– in die Raten sind Zinsen sowie Kreditgebühren schon mit eingerechnet

d.) Kontokorrentratenkredit:

– dies ist eine Mischung aus dem Kontokorrent- und dem Ratenkredit

– der Kunde und die Bank haben einen Kreditrahmen vereinbart

– der Kunde kann jederzeit ganz oder teilweise einen Kredit innerhalb des vereinbarten Rahmens aufnehmen

– dafür muss er aber eine monatliche Mindestrate zurückzahlen

e.) Forward-Kredit:

– Bank und Kunde schließen einen Kreditvertrag ab, z.B. weil die Zinsen gerade niedrig sind, der Kunde braucht das Geld aber nicht sofort

– die Bank zahlt das Darlehen aber erst später aus, wenn der Kunde es braucht

– dafür muss er aber Bereitstellungszinsen oder eine Prämie zahlen

2.) Haftungskredite

a.) Akzeptkredit:

– beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank vom Kunden einen gezogenen Wechsel, also ein schriftliches Zahlungsversprechen

– dafür gewährt die Bank dem Kunden einen Kredit

– der Kontoinhaber lässt den Wechsel von einem anderen diskontieren, d.h. dieser kauft den Wechsel an unter Abzug von Zinsen

b. Avalkredit

– hier übernimmt die Bank für den Kunden die Haftung aus Bürgschaften, Garantien und anderen Gewährleistungen

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Spiegelberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rostock

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