Die Einlagensicherung bei Banken und Sparkassen – wie funktioniert Sie und wieviel Vermögen ist tatsächlich vorhanden?

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Die Einlagensicherung soll Guthaben auf dem Girokonto, Sparbuch sowie Tages- und Festgeld schützen. Jeder Bank- und Sparkassenkunde wird über die Einlagensicherung informiert und geht davon aus, dass im Extremfall einer Bankenpleite sein Guthaben sicher ist.
Aber ist das wirklich so und gilt dies uneingeschränkt? Nachfolgend wollen wir das Thema aufbereiten:

Zunächst einmal unterscheidet sich die Einlagensicherung in die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung und die darüber hinausgehende, freiwillige Einlagensicherung.

  1. Gesetzliche Einlagensicherung

Sämtliche in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zugelassene Sparkassen und Banken im weitesten Sinne sind verpflichtet, einer Entschädigungseinrichtung anzugehören.

Die privaten Banken (z.B.  die Deutsche Bank, die Commerzbank ) sind dabei in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken EdB organisiert, welche eine Tochtergesellschaft des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (BdB) ist. Dort wird auch das von den Banken vorgehaltene Sicherungsentgelt verwaltet.

Ausnahmen davon bilden Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken, die eigene Sicherheitssysteme besitzen.

Die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für Einlagenkreditinstitute in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (u.a. Deutsche Kreditbank AG,  KfW IPEX-Bank GmbH ).
In Ergänzung zu der gesetzlichen Entschädigung durch die EdÖ besteht für Kreditinstitute in öffentlich-rechtlicher Rechtsform auf freiwilliger Basis der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (ESF).

Bei den Genossenschaftsbanken wird die Einlagensicherung über den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken organisiert. Die Absicherung dort funktioniert in der Weise, dass für den Fall, dass eine Genossenschaftsbank in finanzielle Probleme gerät,  sie von den anderen Verbandsmitgliedern finanziell unterstützt wird.

Die öffentlich-rechtlichen Institute wie zum Beispiel die Sparkassen unterhalten ein abgestuftes Sicherungssystem aus elf regionalen Sparkassen-Stützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Sind die Mittel eines Fonds erschöpft, müssen die angeschlossenen Institute finanziell nachschießen.

Nicht umfasst von der gesetzlichen Einlagenabsicherung sind Wertpapiere, Depots, Schließfachinhalte etc. Diese Vermögenswerte sind keine Einlagen, sondern werden von den Bankinstituten nur für den Bankkunden gehalten/verwahrt.

3. Höhe der gesetzlichen Absicherung

Die gesetzliche Einlagensicherung  schützt Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bankinstitut. Diesen Betrag haben Sie also nach dem Gesetz zumindest sicher, sofern ihre Bank pleite gehen sollte. Bei Ehegatten beläuft sich dieser Maximalbetrag pro Bankinstitut somit auf 200.000 €. Der Betrag von 100.000 € umfasst dabei auch Ansprüche auf Zinsen bis zu dieser Obergrenze.

Beabsichtigt man also, einen Betrag von 500.000 € pro Person möglichst sicher anzulegen, so empfiehlt es sich grundsätzlich, diesen Betrag auf 5 verschiedene Institute zu verteilen, um jeweils in den Genuss der maximalen Einlagensicherung von 100.000 € je Institut zu kommen.

Die gesetzliche Einlagensicherung dient vorrangig dem Schutz von privaten Anlegern. Darunter fallen:

  • Privatpersonen
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Kleinere Unternehmen

4. Freiwillige Einlagensicherung

Über die gesetzliche Absicherung hinaus gibt es dann noch die freiwillige Einlagensicherung.
Wie bereits zuvor dargestellt, haften die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken durch ihre eigenen Sicherungssysteme ohnehin für die Einlagen der Kunden zu 100 %.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung haben die privaten Banken zusätzlich einen Einlagensicherungsfonds, welcher die Kundeneinlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Summe hinaus absichert.

Die Sicherungsgrenze bildet die Höchstgrenze der Absicherung für die Einlagen des jeweiligen Kunden bei der Bank und entspricht pro Kunde 20 Prozent der Eigenmittel der jeweiligen Bank. Sofern die gesamten Einlagen eines Kunden nicht über dieser Grenze liegen, sind sie vollständig gesichert.

Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei fünf Millionen Euro. In diesem Fall wären also bereits pro Kunde eine Million Euro geschützt. In den meisten Fällen ist dieser Betrag aber deutlich höher. So liegt die durchschnittliche Sicherungsgrenze bei 190 Millionen Euro pro Kunde pro Bank”, heißt es auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB).  Allerdings gilt in der Regel, dass Rechtsansprüche gegen die Fonds ausgeschlossen sind.   

4. Wie viel Geld umfasst eigentlich der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken?

Zur Höhe des Einlagensicherungsfonds (BdB) findet man kaum Angaben, was bereits stutzig macht. Schätzungen gehen von ca. 5 bis 7 Milliarden Euro aus. An anderer Stelle liest man von einem niedriger zweistelliger Milliardenbetrag.
Der Bundesverband deutscher Banken will bewusst nichts dazu mitteilen,  wie viel Geld sich tatsächlich im Fonds befindet. Fragt sich nur, warum.

Gleiches gilt im Übrigen auch für die  Genossenschaftsbanken oder die Sparkassen, die allein 13 verschiedene solcher Fonds betreiben. Die Information, dass seit seines Bestehens seit etwa 50 Jahren noch nie ein Kunde seine Einlagen verlor, soll als Beruhigungspille genügen. 

Das Vermögen der Deutschen in Höhe von etwa 2,1 Billionen € in Form von  Sicht-, Spar- und Termineinlagen liegt derzeit auf Bankkonten.

Die neueste Veröffentlichungen der  Europäischen Bankenaufsicht EBA haben nun einige Zahlen bekannt gegeben. Danach beläuft sich in Deutschland das Volumen der vorhandenen Sicherungsgelder in allen Fonds zum Ende 2017 auf insgesamt 6,9 Milliarden Euro. Damit sind nur etwa knapp 0,4 Prozent aller gedeckten Spareinlagen abgesichert. Bis zum Jahr 2024 müssen es 0,8 Prozent werden, schreibt die EU vor.
Die Zahlen belegen nachdrücklich, dass die Absicherungstöpfe noch längst nicht ausreichend gefüllt sind

Noch desaströser wird es, schaut man auf die gesamte Eurozone. Die Bareinlagen der Bürger dieser Länder belaufen sich heute bereits auf 17 Billionen Euro.

Auch ohne große Bildung und mit geringen mathematischen Kenntnissen wird hier schnell klar, dass dieses angebliche Sicherungssystem nur funktioniert, solange es nicht wirklich gebraucht wird. Im Fall einer größeren Bankenkrise wird die Einlagensicherung heillos überfordert und die Spareinlagen verloren sein. Das kann man auch Enteignung nennen.

Vor diesem Hintergrund ist es für jeden Inhaber von Bareinlagen bei einer Bank oder Sparkasse dringend zu überlegen, ob diese Spar-Gelder tatsächlich bei den Banken im Euroraum verbleiben sollten.

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Holger Spiegelberg Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rostock

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