Das Ziel der Unternehmensbewertung ist zunächst einfach; es ist die Ermittlung des Wertes eines gesamten Unternehmens oder nur bestimmter Anteile dieses Unternehmens.
Im Grunde betrachtet man dabei das sogenannte Bewertungsobjekt – das Unternehmen, von dem eine Bewertung anzufertigen ist – und das Bewertungssubjekt, also die Person oder das Unternehmen, in dessen Auftrag die Bewertung angefertigt wird.
Die Interessenlage der verschiedenen Bewertungssubjekte kann dabei sehr verschieden sein. Derjenige, welcher Verkaufsabsichten verfolgt, wird grundsätzlich ein Interesse haben, einen möglichst hohen Unternehmenswert/Anteilswert ermitteln zu lassen.
Auf der anderen Seite steht ein potentieller Erwerber, welcher ein Interesse daran hat, ein gutes Geschäft zu einem möglichst günstigen Kaufpreis abzuschließen.
Neben diesen wesentlichen Interessengruppen gibt es außerdem eine Vielzahl weiterer Interessenten, welche eine Unternehmensbewertung zu eigenen Zwecken vornehmen müssen, beispielsweise Banken, Versicherungen, die Börsen – um nur einige wichtige zu nennen.
Ein aufstrebendes Start-Up-Unternehmen, welches nach ersten Jahren eines enormen Wachstums den Schritt an die Börse wagt, muss jedes finanzielle Detail analysieren und bewerten, um eine gute Prognose des Unternehmens beim – öffentlichen – Anbieten von Anteilen in der Hand zu haben.
Es kann sich aber auch um den Inhaber eines Mittelstandsunternehmens im Handwerk handeln, der seine Firma nicht vererben, sondern zur Finanzierung seines Ruhestandes verkaufen will. Um sich von möglichen Käufern nicht unterbezahlen zu lassen, noch sich falsche Pläne über die Zukunft „auszurechnen“, sollte er selbst den Wert seines Betriebs genau einschätzen können.
Im kleineren Rahmen kann es für den Unternehmer auch aufschlussreich sein, seine Abteilungen genau zu kennen. Arbeitet die Buchhaltung effizient? Wie hoch ist die Fehlerrate in der Produktion? Ist das Vertriebspersonal geeignet, um mehr zu verkaufen? Ist eher mit Gewinnen oder eher mit Verlusten zu rechnen?
Die Liste von möglichen Fragen ließe sich beliebig verlängern.
Diesen Fragen geht man in der Bewertungslehre bereits seit einigen Jahrzenten nach. Auch heute entwickelt und untersucht man in Universitäten und Konzernen gleichermaßen neue Prüfungs- und Bewertungsmethoden, um auch die individuellsten Bedürfnisse des Auftraggebers zu beantworten. In den Anfangszeiten der Unternehmensbewertung, also in den 1950ern, ging man dabei von einem rein objektiven – sprich sachlichen – Ansatz aus. Es wurden Einnahmen und Ausgaben aufgelistet, die Buchhaltung statistisch ausgewertet und die Schulden gegen das zur Verfügung stehende Kapital gestellt, sodass ein sachlicher Gesamtwert errechnet werden konnte. Das Ergebnis kommt dabei aber lediglich nur einer Statistik nahe und führt dadurch nur zu einer Einschätzung der Größenordnung, in der sich das bewertete Unternehmen bewegt.
Die eine, perfekte Bewertung gibt es allerdings auch heute (noch) nicht. Stattdessen gibt es eine Vielzahl von Bewertungsarten. Dabei gilt es, für jede Situation die passendste zu finden, zu kombinieren oder zu entwickeln. So gibt es für einen Beitritt an der Börse ganz andere, ausschlaggebende Faktoren als für jemanden, der plant, sein Unternehmen nach einem erfolgreichen Start-Up mit maximalem Erlös zu veräußern.
In Deutschland unterscheidet man derzeit in 4 wesentliche Bewertungsverfahren
Das Substanzwertverfahren
Das Ertragswertverfahren
Discounted Cashflow-Methode
Multiplikatormethode
Im Rahmen der speziellen Beiträge zu diesen einzelnen Bewertungsverfahren werden die jeweiligen Besonderheiten und das Vorgehen dargestellt.