Finanzsanierungsvertrag statt Sofortkredit – Vorsicht bei Darlehen mit Vorauszahlung

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Viele Verbraucher wünschen sich einen schnellen Kredit ohne Bonitätsprüfung, ohne SCHUFA-Auskunft, ohne Bankauskunft oder lange Bearbeitung bei der Bank und fallen dabei auf unseriöse Kreditvermittler in einer Werbeanzeige oder im Internet rein. Jedes Jahr werden nach einer Schätzung der SCHUFA ca. 400.000 Menschen Opfer eines Kreditvermittlers mit einem Schaden von ca. 380 €.  Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 150 Mio. € im Jahr.

 

1. kostenpflichtiger Vermittlungsvertrag – kein Kredit

Einer unserer Mandanten recherchierte im Internet wegen eines Sofortkredits und stieß auf ein Angebot, das ihm ein Kredit von 7.500,00  € versprach. So dachte er zumindest. Er füllte online ein vorbereitetes Formular mit seinen persönlichen Angaben, seinen Wunschkreditbetrag von 7.500,00 € und seine Wunschrate aus. Einige Tage erhielt er einen Brief mit der Überschrift

Genehmigung in Höhe von 7.500,00 €“.

Die Überschrift suggeriert zunächst die Zusage eines Darlehens in Höhe von 7.500,00 €. Bei näherer Betrachtung erhielt er jedoch keinen Darlehensvertrag, sondern nur einen „Vermittlervertrag“.  In dem Schreiben selbst wird das Wort „Darlehen“ oder „Kredit“ nicht verwendet, sondern es ist die Rede von einer
verbindlichen Zusage für die Vermittlung eines genehmigten Finanzsanierungsvertrages“.

Er dachte, dass bald die gewünschten 7.500,00 € auf sein Konto überwiesen werden.

Aus dieser Formulierung wird jedoch deutlich (was scheinbar viele nicht wahrnehmen), dass die verbindliche Zusage nicht den Kredit sondern einen Finanzsanierungsvertrag betrifft. Diesem Schreiben lag weiterhin ein „Vermittlervertrag“ bei, ausgefüllt mit den Angaben des Kreditsuchenden. Hier wird deutlich, was der Anbieter wirklich tut.

a) Vermittlungsgebühr

Damit wird offensichtlich, dass der Anbieter nur als Vermittler auftritt und für diese Vermittlung eine Vermittlungsgebühr von 296,33 € in Rechnung stellt.

Mein Mandant unterschrieb den Vermittlervertrag und schickte ihn zurück. Nach erfolgter Zahlung dachte er, dass er nun den Kredit bekommt und per Nachnahme die Vertragsunterlagen erhält. Das traf jedoch nicht zu.

b) Erstattung von Auslagen

Grundsätzlich dürfen Kreditvermittler keine Nebenentgelte verlangen.

Allerdings können tatsächlich entstandene Auslagen durch eine schriftliche Vereinbarung erstattet werden, § 655 d S. 2 BGB. Unseriöse Kreditvermittler nutzen die gesetzliche Regelung und stellen eine Vergütung von über 250 € in Rechnung. Die Höhe der Vergütung steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand. Es reicht nicht aus, dass generell eine Auslagenerstattung vereinbart wird. Diese Auslagen müssen vielmehr tatsächlich entstanden und notwendig gewesen sein sowie im Einzelnen aufgeführt und später in einer Abrechnung nachgewiesen werden. Eine solche Abrechnung hat mein Mandant jedoch nicht erhalten.

Viele Verbraucher verstehen unter den Wortlaut „Finanzierung“ bzw. „Finanzsanierung“, dass sie ein Darlehen erhalten. Sie lesen den Vertrag nicht genau durch und unterschreiben vorschnell. Somit verpflichten sie sich zur Zahlung einer teuren Vergütung. Viele Kunden zahlen diese, in der Erwartung, dafür den Darlehensbetrag zu erhalten.

Das Schreiben erweckt beim Verbraucher den unzutreffenden Eindruck, dass dieser Vermittler selbst das Darlehen vermittelt. Der Vermittler leitet aber nur die Unterlagen des Verbrauchers gegen Entgelt an einen Finanzsanierer weiter.

 

2. kostenpflichtiger Finanzsanierungsvertrag – kein Kredit

Von dem Finanzsanierer wurde mein Mandant dann nochmals zur Kasse gebeten. Für den Finanzsanierungsvertrag werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 149,00 € per Nachnahme fällig, ohne dass es überhaupt zu einem Darlehensvertragsabschluss kommt.

a) keine Erlaubnis zur Rechtsberatung

Der eingeschaltete Regulierer hat jedoch keine Erlaubnis zur Rechtsberatung. Der BGH (Urteil vom 29.07.2009 – I ZR 166/06) hat klargestellt, dass auch nach der Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes durch das Rechtsdienstleistungsgesetzes, der Schutzzweck der Norm erhalten bleibt. Jegliche Schuldnerberatung ist als erlaubnispflichtige Rechtsberatung anzusehen. Über eine solche Erlaubnis verfügen die Anbieter regelmäßig nicht und beauftragen daher einen Rechtsanwalt. Für den Verbraucher jedoch entsteht der Eindruck, dass das Finanzierungsmodell alle Leistungen erbringt und nicht noch weitere Kosten anfallen würden. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz hat in Verbindung mit § 134 BGB die Nichtigkeit des Regulierungsvertrages zur Folge, da gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wird. Auch die vorbereitende Tätigkeit (Sortieren von Unterlagen, Weitergabe der Unterlagen an den Rechtsanwalt usw.) wird als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung eingestuft (BGH, Urteil vom 24.06.1987, GRUR 1989, 437, 440).

b) strafbares Geschäftsmodell

Des Weiteren hat der BGH (Urteil vom 19.07.2001 – 4 StR 457/00) solche Geschäftsmodelle – je nach Ausgestaltung – als strafbar angesehen.

c) kein Anspruch auf Bearbeitungsgebühren

Diese Gebühren kann der Vermittler nur verlangen, wenn das Darlehen tatsächlich ausgezahlt wird. Dies trifft in den meisten Fällen aber nicht zu. Es wurde lediglich eine unverbindliche Kreditanfrage vorgenommen, die keinen Vertrag begründet und daher nicht zu Zahlungen verpflichtet.

 

3. kostenpflichtige Vermittlung an Rechtsanwalt – kein Kredit

Im Finanzierungsvertrag wird wiederum darauf hingewiesen, dass der Verbraucher an einen Rechtsanwalt weitervermittelt wird, weil nur dieser eine Rechtsberatung durchführen darf.  Dafür würden dann weitere Kosten anfallen.

Der BGH (Urteil vom 29.07.2009 – I ZR  166/06)  hat entschieden, dass dies für den Verbraucher irreführend ist. Trotzdem hindert es die Kreditvermittler offensichtlich nicht an ihren Aktivitäten.


4. Fazit – Vorsicht vor unseriösen Kreditvermittlern

Fallen Sie nicht auf verlockende Kreditangebote rein. In den meisten Fällen ist keine Kreditvermittlung, sondern nur eine Finanzsanierung beabsichtigt. Einen Kredit ohne SCHUFA und ohne Sicherheiten gibt es nicht.

Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Kreditvermittler grundsätzlich keine Kredite vergeben. Sie reichen Ihre Anfrage lediglich an Banken weiter. Das verteuert nur den Kredit – falls er überhaupt gewährt wird. Kommt es ausnahmsweise doch zu einem Darlehensvertrag, sind die Zinsen sehr hoch.

Die Banken vergeben keine Darlehen ohne ausreichende Bonität oder entsprechende Sicherheiten – selbst in Österreich oder der Schweiz. Demzufolge sind Aussagen wie „ohne SCHUFA, ohne Sicherheiten“ mit Vorsicht zu genießen.

Wir raten Ihnen daher dringend, sich genau durchzulesen, was Sie unterschreiben. Schlafen Sie mindestens eine Nacht darüber und ziehen Sie eine gut informierte Person hinzu, die neutral das Angebot prüfen kann.

Zusatzverträge (Finanzsanierungsvertrag, Versicherungsvertrag, Bausparvertrag, Versicherungsvertrag, Firmenbeteiligung, Kundenkarten, Kreditkarten) kosten Geld und nützen dem Verbraucher nichts.

Vermeiden Sie Angebote, bei denen Sie  Gebühren im Voraus oder per Nachnahme zahlen sollen. Zahlen Sie weder Nachnahmegebühren noch Vermittlungsgebühren, wenn Sie den Vertrag nicht unterschrieben und zurückgesandt haben.

Wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben und  der Meinung sind, willentlich getäuscht geworden zu sein, empfehle ich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

Lassen Sie sich von Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder der Drohung mit dem Inkassobüro nicht einschüchtern. Es gibt dafür keinen Rechtsgrund. Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe.

Wenden Sie sich bei finanziellen Problemen an Ihre Bank oder an eine kostenlose Schuldnerberatung in Ihrer Nähe. Konnten Sie bisher kein Darlehen von einer Bank erhalten, so wird das – wie oben geschildert – auch nicht über einen Kreditvermittler möglich sein.


 So erkennen Sie, ob sie einem  Kredit-Betrüger aufgesessen sind:


a) nur Kreditvermittler – kein Kredit

Seien Sie sich im Klaren darüber, dass Kreditvermittler grundsätzlich keine Kredite vergeben. Sie reichen Ihre Anfrage lediglich an Banken weiter. Das verteuert nur den Kredit – falls er überhaupt gewährt wird. Kommt es ausnahmsweise doch zu einem Darlehensvertrag, sind die Zinsen sehr hoch.


b) kein Kredit ohne SCHUFA

Die Banken vergeben keine Darlehen ohne ausreichende Bonität oder entsprechende Sicherheiten – selbst in Österreich oder der Schweiz. Demzufolge sind Aussagen wie „ohne SCHUFA, ohne Sicherheiten“ mit Vorsicht zu genießen.

Wir raten Ihnen daher dringend, sich genau durchzulesen, was Sie unterschreiben. Schlafen Sie mindestens eine Nacht darüber und ziehen Sie eine gut informierte Person hinzu, die neutral das Angebot prüfen kann.

 

c) Zusatzverträge

Zusatzverträge (Finanzsanierungsvertrag, Versicherungsvertrag, Bausparvertrag, Versicherungsvertrag, Firmenbeteiligung, Kundenkarten, Kreditkarten) kosten Geld und nützen dem Verbraucher nichts.

 

d) Sofortkredite, Eilkredite, Schnellkredite

 Sofortkredite, Eilkredite, Schnellkredite sind in der Schweiz verboten.


e) Banken und Vermittler im Ausland

 Die Vermittler und Banken sind im Ausland.


f) zusätzliche Gebühren in Vorkasse

Bezahlen Sie keine Nachnahmegebühren, Bearbeitungsgebühren noch Vermittlungsgebühren im Voraus.

Die Überweisung findet oftmals auf firmenfremde Konten statt, was sehr verdächtig erscheint.


g) Kopie vom Ausweis

 Versenden Sie keine Kopien von Ausweisen. Diese können für einen Identitätsdiebstahl benutzt werden.


h) unrealistische Zinsangebote

Seien Sie skeptisch bei Angeboten, die mit unrealistischen Zinsen locken.


i) Schuldenberatung

 Wenden Sie sich bei finanziellen Problemen an Ihre Bank oder an eine kostenlose Schuldnerberatung in Ihrer Nähe. Konnten Sie bisher kein Darlehen von einer Bank erhalten, so wird das – wie oben geschildert – auch nicht über einen Kreditvermittler möglich sein.


j) Rechtsberatung notwendig

Wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben und  der Meinung sind, willentlich getäuscht geworden zu sein, empfehle ich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

Lassen Sie sich von Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder der Drohung mit dem Inkassobüro nicht einschüchtern. Es gibt dafür keinen Rechtsgrund. Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe.

 

5.  Widerruf innerhalb von 14 Tagen

 Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag schriftlich mit Zustellungsnachweis (Einschreiben mit Rückschein) und innerhalb der Widerrufsfrist  von 14 Tagen zu widerrufen. Sofern die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, empfehle ich daher unbedingt den Widerruf zu erklären.

Sofern die Frist verpasst wurde, kann es sich trotzdem lohnen mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen und aus Kulanz aus dem Vertrag zu kommen.


6. Bekomme ich mein bereits gezahltes Geld zurück?

Die Zahlungen sind regelmäßig ohne Rechtsgrund geleistet worden und können gemäß § 812 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden.

Es wird aber schwierig sein, das bereits überwiesene Geld wieder zurückzuerhalten – vor allem dann wenn die Anbieter im Ausland sitzen. Daher empfehle ich dringend den anwaltlichen Rat. Des Weiteren ist eine kostenfreie Beschwerde bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg möglich.

Fordern Sie die Kreditvermittler schriftlich zur Rückzahlung der unzulässigen Gebühr auf und setzen eine Frist von 14 Tagen. Gern können Sie dafür den

——————————>> Musterbrief 

nutzen. Schicken Sie den Brief zum Zweck der Nachweisbarkeit vorab per Fax oder E-Mail und anschließend per Post als Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens, den Einschreibebeleg und den Rückschein auf.

Verweigert der Kreditvermittler die Rückerstattung der Gebühr, nehmen wir gern Ihre rechtlichen Interessen wahr. Anfallende Rechtsanwaltskosten hat der Kreditvermittler aufgrund des Verzugs gegebenenfalls zu tragen.

Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und durchsetzen.Sofern Sie diese Prüfung durch uns wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Unterlagen (vollständiger Vertrag, Ihr Aufforderungsschreiben sowie das Ablehnungsschreiben) – gern per E-Mail – zu.

Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir ohne zusätzliche Kosten die Deckungsschutzanfrage.

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Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.

Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock

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  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

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