Neben der Bestellung von Grundschulden dienen Banken, Sparkassen und Volksbanken häufig werthaltige Lebensversicherungen als Sicherheiten bei der Herausgabe von Darlehen. Im Laufe der Zeit reduziert sich durch die Tilgung die noch geschuldete Darlehenssumme und viele Darlehensnehmer wollen dann die zur Besicherung des Darlehens nicht mehr notwendige Lebensversicherung/Rentenversicherung zurück erhalten.
Da viele Banken dies zunächst verweigern, stellt sich die Frage, ob diese Weigerung berechtigt ist.
Die Grundsätzen, welche bei der Freigabe von Sicherheiten eine Rolle spielen, hatten wir bereits in einem speziellen Artikel zu diesem Thema ausführlich dargestellt.
Vor kurzem hatten wir wieder einen solchen Fall mit einer norddeutschen Volksbank auf dem Tisch. Dort belief sich der noch offenen Darlehenssaldo auf etwa 180.000 €.
Die Bewertung des finanzierten Objektes hatten wir dann unter Berücksichtigung sowohl des Sachwertes als auch des Ertragswertes vorgenommen. Nach beiden Bewertungen unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlagen von 10 % ergaben sich Objektwerte von 270.000 € (Sachwert) bzw. 390.000 € (Ertragswert).
Selbst bei Berücksichtigung eines Beleihungswertes von 70 % und eines nochmaligen Sicherheitsabschlag von 10 % verblieb ein Sicherungswert, welcher deutlich über dem noch offenen Darlehenssaldo lag.
Nachdem der Mandant zunächst außergerichtlich mit mehr oder weniger gleicher Argumentation erfolglos war, reagierte die Volksbank auf unser detailliertes Anschreiben sofort und gab die zur Sicherheit abgetretene Lebensversicherung durch Rückabtretung frei.
Der Mandant war zufrieden, konnte er die freigewordene Lebensversicherung nun im Rahmen einer neuen Finanzierung verwenden, so wie beabsichtigt.
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock