Auch von der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG wurden an deutsche Verbraucher Fremdwährungskredite in Schweizer Franken CHF ausgereicht. Dabei ist von den Kreditnehmern nach unserer Kenntnis für die Darlehensaufnahme kein Verbraucher nach Österreich gefahren. Vielmehr wurden diese Kredite über Vermittler organisiert. Die entsprechenden Darlehensunterlagen und der weitere Schriftverkehr wurden an die Verbraucher per Post übermittelt.
Aus diesem Grunde hat in keinem der uns vorliegenden Fälle eine vollständige Beratung zu den Risiken dieser Finanzierungsform stattgefunden. Zwar lag seitens der Bank ein Informationsblatt über “Allgemeine Risiken von Finanzierungen in Fremdwährungen” bei. Aus jenem wird jedoch kein konkretes Risiko in Zahlen deutlich. Zudem stellt sich die Frage, ob ein nicht mit derartigen Krediten vertrauter Verbraucher sich die Angaben überhaupt durchliest und auch versteht. Es hätte nach unserer Auffassung auf jeden Fall einer konkreten Darstellung der Risiken und der Finanzierungsfolgen bedurft, dass für den Verbraucher auch greifbar ist, welche finanziellen Folgen ihn bei ungünstiger Entwicklung des Wecheslkurses tatsächlich erwarten könnten.
Diese Finanzierungsform ist eigentlich nichts anderes als eine Wette. Für die allermeisten Darlehensnehmer sollte die Hausfinanzierung jedoch eine sichere berechenbare Sache und kein Roulette-Spiel.
Zudem sind die uns vorliegenden Finanzierungen als teilweise entfällige Finanzierung mit Veranlagungsprodukten ausgestattet gewesen. Veranlagungsprodukte heißt nichts anderes, als dass während der Laufzeit des Darlehens ein weiteres Finanzprodukt, meist ein Lebensversicherungsvertrag, mit einer monatlich erheblichen Einzahlung Bespar wird und am Ende der Laufzeit des Kredites diese Geldanlage dann zur Enttilgung eingesetzt wird.
Auch diese Form der Finanzierung hat weitere Risiken, da auch eine Renditeentwicklung des zugesprungen Produktes in keiner Weise abzusehen ist. Auf eine konkrete Berechnung, welche Zahlungen zum Vertragsende tatsächlich zu leisten sind, warten viele Mandanten bis heute noch.
Aus diesem Grunde bestehen nach unserer Auffassung gute Chancen für eine Rückabwicklung dieser Darlehensverträge, da eine vorvertragliche Pflichtverletzung auf der Hand liegt.
Widerrufsbelehrung
Darüber hinaus sind auch die in den Verträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen nach unserer Auffassung falsch. Dabei ist zunächst zu prüfen, welche rechtliche Grundlage anzuwenden ist. In den Verträgen sind Rechtswahlklauseln zu finden, wonach auf den Vertrag dasösterreichische Recht anzuwenden ist. Gemäß der sogenannten Rom I – Vereinbarung darf ein Verbraucher aber rechtlich nicht schlechter gestellt werden, als hätte er ein Darlehen im eigenen Land unter den geltenden Rechtsvorschriften aufgenommen.
Von daher sind zu unserer Überzeugung auch die deutschen Rechtsvorschriften zum Widerruf bei der Bewertung maßgeblich. Nach diesen Maßstäben ist die Widerrufsbelehrung der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG unwirksam, da u.a. weder der Fristbeginn eindeutig ist noch die Rechtsfolgen nach Widerruf beschrieben werden.
Dies bedeutet, dass ein Widerruf noch möglich ist.
Verknüpfung mit Grundschulden
Problematisch ist, wenn zur Sicherheit des Darlehens eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wurde, das Darlehen fällig gestellt ist und die Bank bereits aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung betreibt.
In diesem Fall bleibt nur ein Widerruf des Darlehens und eine Rückzahlung der noch offenen Darlehensmittel.
Dabei ist eine Abrechnung vorzunehmen, welche sich nach der bislang vorliegenden Rechtsprechung wohl auch anhand eines durchschnittlichen deutschen Darlehensvertrages unter dem marktüblichen Zinssatz bewegt.
Die sich dann ergebende Forderung zugunsten der Bank muss ausgeglichen werden, damit es für die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Ob diesbezüglich ernsthafte Erfolgsaussichten bestehen, ist im Rahmen einer anwaltlichen Prüfung zu bewerten.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung übersenden Sie uns bitte den vollständigen Darlehensvertrag und gegebenenfalls eine aktuelle Abrechnung, aus welcher ein erhöhter Rückzahlungsbetrag aufgrund schlechter Währungskonditionen erkennbar ist.
Der weitere Ablauf wird dann konkret besprochen, auch insbesondere die dabei entstehenden Kosten.
Wir vertreten regelmäßig Darlehensnehmer bundesweit, auch gegenüber ausländischen Banken.
Wir prüfen Ihre Angelegenheit daher zügig.