Das Landgericht Zwickau hat im Juli 2009 im Falle eines Anlegers aus Rostock entschieden, dass die GRE AG das eingezahlte Geld des Anlegers an diesen zurückzahlen muss.
Der Anleger war über die Anlage und die Risiken nicht richtig beraten worden. Zudem waren ihm bei Vertragsschluss nicht sämtliche Unterlagen mit bspw. Widerrufsbelehrungen übergeben worden.
Deswegen war dem Anleger die Kündigung möglich mit der Folge der Rückerstattungspflicht der GRE AG.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock