Wen es betrifft, dem entgehen nicht die vielen jungen Meldungen über Schieflagen in Anlagefirmen. In den letzten Monaten und Wochen fielen Namen wie German Pellets, Premium Safe, Captura GmbH, – um nur einige zu nennen.
Dabei sind die Gründe für so negative Entwicklungen mannigfaltig. Alle über einen Kamm scheren kann, darf und sollte man auch zukünftig nicht. Der Finanzleistungssektor wächst stetig und bietet Anlegern oftmals Chancen. Und obwohl einige schwarze Schafe das Vertrauen von privaten und geschäftlichen Investoren schamlos ausnutzen, wie im Fall der Goldhandelsstiftung hinter dem kürzlich pleite gegangenen BWF-Fonds, sind nicht immer persönliche Entscheidungen oder falsche Geschäftsführungsmethoden das Problem. Ein Schlagwort, das in diesem Zusammenhang immer wieder fällt, ist Nachrangdarlehen. In den folgenden Zeilen wollen wir uns ein wenig näher mit dem Thema auseinandersetzen.
- Was ist ein Nachrangdarlehen?
Darlehen mit einem festgeschriebenen Nachrang sind im Grunde wie alle sonstigen Darlehen. Partei A gibt Partei B ein Darlehen, welches Partei B irgendwann zurückzahlt. Der Unterschied zu einem gewöhnlichen Kredit ist dabei aber – wie der Name es sagt – der Rang. Dieser Rang ergibt sich aus dem gängigen Schuldenrecht. Solche Begriffe sind Ihnen vielleicht aus dem Grundbuch geläufig, wo Schulden in einer bestimmten Rangfolge aufgelistet werden.
Zum Beispiel: Familie Baum erwirbt ein Grundstück, auf dem eine Schuld von 50.000,00 € liegt, weil der vorherige Besitzer einen Kredit bei der Beelzebub Bank Buxtehude aufgenommen hat. Daher ist diese Schuld auf Platz 1 – sie ist ja die einzige. Nun möchte Familie Baum auf ihrem Grundstück aber ein neues Haus bauen und nimmt daher einen weiteren Kredit in Höhe von 150.000,00 € auf. Dieser Kredit ist nun auf Rang 2. D.h., die Gläubiger (in diesem Fall 2 Banken) müssen nach einander befriedet werden – und zwar nach der Rangfolge.
Nun sind diese Sachen nicht immer so offensichtlich wie auf einem Grundbuchauszug. Bei Nachrangdarlehen sind die Kreditnehmer selten Privatpersonen, sondern Unternehmen. Und während bei Grundbüchern (also Grundstücken) die Reihenfolge der Eintragung die Rangfolge bestimmt, gibt es für die Schulden von Unternehmen eine andere Reihenfolge. Und die sieht so aus:
- Rang: Verbindlichkeitsschulden (Lieferantenrechnungen, Bankkredite)
2. Rang: Nachrangdarlehen (von Investoren / Anlegern)
3. Rang: Gesellschafterdarlehen (Einlagen von Mitgesellschaftern)
4. Rang: zur Verfügung gestelltes Eigenkapital (das, was am Ende übrig bleibt)
Und aus dieser Rangfolge ergibt sich bereits die Stelle, an der Nachrangdarlehen stehen. Hat eine Firma Schulden in nicht zu verachtenden Höhen und steht vor der Insolvenz, so werden immer erst die Gläubiger des ersten Ranges entschädigt. Bleibt dann noch Geld übrig, so folgen diejenigen, die ein Nachrangdarlehen an die Firma gegeben haben. Und hier liegt – vereinfacht gesagt – bereits das Problem für Verbraucher.
Denn wenn eine Firma Nachrangdarlehen aufgenommen hat, bekommen die Darlehensgeber meistens keinen Cent von ihrem Geld zurück.
- Was ist dabei der Nutzen?
Sollte man Nachrangdarlehen mit Vorsicht genießen?
Natürlich kann jedes Unternehmen eine solche Finanzierung aushandeln. Das muss grundsätzlich nichts Negatives bedeuten. Besonders junge Unternehmen oder Start-Up´s suchen private Geldgeber, um ihre Bonität zu verbessern. Denn wenn man bereits mehr Geld im Kapital verrechnen kann – also einfach mehr Geld zur Verfügung steht – ist es auch wahrscheinlich, dass im Anschluss auch eine Bank einen hoch bezifferten Kredit an Unternehmen vergeben wird.
Doch man sollte trotzdem – oder gerade deshalb – sehr aufmerksam sein. Dazu muss man wissen, dass eine solche Kreditvergabe einen zwielichtigen Ruf in der Bankwirtschaft hat – weswegen Banken solche Darlehen niemals vergeben würden. Immerhin – wer setzt sich schon freiwillig dem Risiko aus, im schlimmsten Fall nichts von seiner Einlage wiederzusehen?
Das „Schlimmste“ an Nachrangdarlehen sind ihr Effekt auf die Bilanz einer Firma. Darlehen oder Kredite von Banken werden zu Recht als Schulden berechnet – sie sind die berüchtigten roten Zahlen. Nachrangdarlehen allerdings können mindestens zur Hälfte als Eigenkapital gerechnet werden – und sind somit keine aktiven Schuldpositionen für Unternehmer. Hat also ein Unternehmen einen erhöhten Bedarf für Nachrangdarlehen, dann könnte es den Eindruck erwecken, dass die Bilanz beschönigt werden soll.
Das soll nicht heißen, dass jede Aufnahme von Nachrangdarlehen ein Beweis für die sich anbahnende Insolvenz eines Unternehmens darstellt. Es ist aber definitiv ein Hinweis darauf. Denn warum sonst sollte man sich Darlehen anschaffen, die man im Zweifelsfall nicht zurückzahlen kann? (Denn nach der Befriedung des 1. Rangs, s.o., bleibt oft nichts mehr übrig)
In der Einleitung wurde Bezug auf Firmen genommen, die Investoren um die Vergabe von Nachrangdarlehen gebeten haben – Investoren, die nun mit leeren Händen dastehen. Daher sollte man prüfen, ob ein Nachrangdarlehen wirklich eine kluge Investition war – oder ein Schuss in den Ofen. Verbraucherschützer in der gesamten Bundesrepublik warnen eindringlich vor Geschäften mit Nachrangdarlehen. Oft wird mit dem Prinzip Schindluder getrieben – ob nun, um eine Insolvenz zu verschleppen oder Banken zu hohen Krediten zu überreden. Auch Schneeballprinzipien können damit bedient werden. Oft gibt der kleine Investor Unsummen hinein, die einfach verbrannt oder sogar veruntreut werden.
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Haben auch Sie ein Nachrangdarlehen gewährt und fürchten nun um die Sicherheit Ihrer Einlage ??
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock