Ostseesparkasse Rostock OSPA verschickt Mahnbescheide für BEMA-Kredite

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Die CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, später umbenannt in BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, erwarb in Mahlow eine Wohnanlage mit 500 Wohnungen und Gewerbeflächen sowie ein Vier-Sterne-Superior Hotel in der Nähe des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg. Die BEMA betreibt und verwaltet diese Immobilien innerhalb des BEMA Fonds.

Zur Finanzierung des Vorhabens warb die BEMA über bundesweit tätige Vermittler eine Vielzahl von Anlegern, die sich als atypisch stiller Gesellschafter an der BEMA beteiligten. Ein wesentlicher Teil der ca. 2.400 Anleger finanzierten die Beteiligungssumme aufgrund der „Beratung“ der Vermittler über einen Allzweckkredit der OstseeSparkasse.

Es war geplant, dass die BEMA Ende 2013 die Objekte gewinnbringend veräußert und den Gewinn an die Anleger auszuzahlt. Mit diesem gewinn sollten die Anleger dann ihre restkredite bei der Ostseesparkasse Rostock OSPA abbezahlen.

Es kam jedoch ganz anders.Die Liquidation wurde jedoch verschoben, da der Flughafen immer noch nicht eröffnet und daher der Verkaufspreis der Objekte sehr schlecht ist. Also beschloss die BEMA, mit dem Verkauf noch zu warten.

Allerdings wurden und werden bei vielen Anlegern nunmehr die mit der Ostseesparkasse abgeschlossenen Kredite zur vollständigen Rückzahlung fällig. Vielen Anlegern wurde erst jetzt deutlich, dass dies eine für sie verlustträchtige Anlage ist. Im Grunde genommen haben sie zwar einen Kredit abgezählt, aber keine Gegenleistung erhalten. Die Beteiligung bei der BEMA ist kaum etwas wert.

Jetzt erhalten wieder viele Anleger von der OstseeSparkasse Rostock einen Mahnbescheid. Mit diesem macht die Ostseesparkasse OSPA den Anspruch auf Rückzahlung der ursprünglichen Darlehenssumme geltend.

Die Frage, die sich für die Anleger stellt es, ob es sich lohnt, in der Sache gegenüber der Ostseesparkasse Widerspruch zu erheben und eine Rückabwicklung der gesamten Beteiligung zu verlangen.

Nach unserer Einschätzung bieten sich zwei Ansatzpunkte, mit welchen die Anleger gegenüber der Ostseesparkasse erfolgreich deren Zahlungsaufforderungen zurückweisen können. Zum einen sind die Darlehensverträge mit nach unserer Auffassung fehlerhaften Widerrufsbelehrungen versehen. Aus diesem Grunde können die Verträge auch heute noch widerrufen werden.
Daneben hat die Ostseesparkasse Rostock OSPA mit der BEMA nachweislich intensiv zusammengearbeitet. Die Darlehensverträge wurden quasi vermittelt, damit die Beteiligung überhaupt verkauft werden konnten. Auch hier liegt ein Ansatzpunkt vor, gegenüber der Ostseesparkasse rechtlich erheblich zu argumentieren.

Was ist nun zu tun?

Sie sollten unbedingt reagieren und innerhalb von 2 Wochen schriftlich Widerspruch mit Hilfe des dem Mahnbescheids beiliegenden Formulars einlegen und dieses Formular sofort an das jeweilige Amtsgericht senden. Eine Begründung des Widerspruches ist nicht notwendig.

Unterlassen Sie die Einlegung eines Widerspruchs, erlässt das Gericht danach einen Vollstreckungsbescheid und die Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen (Kontopfändung, Pfändung beim Arbeitgeber, Verwertung der Sicherheiten wie z.B. Lebensversicherung oder Bausparvertrag) könnte kurz darauf eingeleitet werden.

Erfolgt Ihrerseits jedoch ein Widerspruch, so wird die Ostseesparkasse vom zuständigen Gericht aufgefordert ihren Anspruch zu begründen. Danach erhalten Sie vom Amtsgericht dieses Schreiben per Post und müssen ihre Einwendung erbringen. Aus unserer Sicht ist spätestens ab diesem Zeitpunkt anwaltliche Hilfe notwendig, auch um die vom Gericht gesetzten Fristen zu wahren.

Gern prüfen wir im Rahmen einer ersten, kostenfreien Einschätzung, ob die Rechtsverteidigung in Ihrer Angelegenheit auch tatsächlich erfolgversprechend sein kann. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf und senden Sie uns eine E-Mail – möglichst mit folgenden Unterlagen:

  • kompletter Darlehensvertrag mit allen Unterlagen/Anlagen
  • Zeichnungsschein bei der BEMA
  • Bestätigung Schreiben von der BEMA vor und nach dem Vertragsschluss
  • eine möglichst ausführliche Beschreibung, wie Kontakt zu Ihnen aufgenommen wurde und wie letztlich der Vertrag abgeschlossen wurde.

Die Übersendung der Unterlagen löst für Sie noch keine Kosten aus.

Das weitere Vorgehen unter allen Gesichtspunkten erörtern wir dann persönlich.

Haben Sie Fragen?


  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

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