Rechtsschutzversicherung gilt auch bei Aktienkäufen und Beteiligungen

0

Das OLG München hat die Klausel der Rechtsschutzversicherung D.A.S. für unwirksam erklärt, mit welcher die Versicherung die Kostenübernahme bei Streitigkeiten in Bezug auf den Erwerb von Aktien oder bei der Beteiligung an anderen Kapitalanlagen verweigert hat.

Viele Versicherungen betroffen

Die D.A.S. ist nicht die einzige Rechtsschutzversicherung, welche eine derartige Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendet. Diese Klausel ist Bestandteil von Versicherungsverträgen und hat in den ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) in den Jahren 2004 und 2008 Verwendung gefunden haben.

 

Die Klausel lautet:

Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteile) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds).

 

Die Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen hatte die D.A.S. verklagt. Nach ihrer Auffassung ist die Klausel unwirksam.

Das OLG München als Berufungsgericht hat dies ebenso gesehen. Mit dem Urteil wird der D.A.S. Versicherung nun untersagt, diese Klausel weiter zu verwenden und, das ist für die Versicherten von Bedeutung, sich im Falle von Deckungsschutzanfragen auf diese Klausel zu berufen.

Im Ergebnis heißt dies, Versicherten, welche einen Versicherungsvertrag mit einer derartigen Klausel haben und wegen einer Angelegenheit aus diesem Bereich vor Gericht ziehen wollen, muss die Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz sprich Kostenzusage erteilen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle von gegebenenfalls vorhandenen Ansprüchen auf Rückabwicklung von Geldanlagen diese Ansprüche möglicherweise zum Jahresende (31.12.2011) verjähren könnten.

Eine Überprüfung durch einen fachkundigen Anwalt sollte man daher in Anspruch nehmen, zumal diese Kosten normalerweise durch die Rechtsschutzversicherung in Form der Erstberatung mit übernommen werden müssen.

Haben Sie Fragen?


  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Zustimmen