Das OLG Frankfurt entschied, dass selbst erfahrene Anleger, welche eine „chancenorientierte“ Anlagestrategie verfolgen, über die Risiken der Anlage zutreffend unterrichtet werden müssen. Dem Anleger wurde vom Mitarbeiter einer Bank eine Beteiligung an einem Filmfonds angeboten. Der Berater stelle die Beteiligung als interessant und bestens zu empfehlen vor.
Der Anleger machte später geltend, man habe ihm versichert, er könne max. 24 % des angelegten Kapitals verlieren. Das Risiko des Totalverlustes sei nie thematisiert worden. Der Kläger fordert nun ca. 52.000 Euro zurück. Das Landgericht (1. Instanz) gab dem Kläger zwar Recht, schrieb ihm jedoch ein Mitverschulden von 20 % zu.
Das OLG gab dem Kläger auf seine Berufung hin vollständig, d.h. zu 100 % Recht. Er müsse sich kein Mitverschulden anrechnen lassen. Auch für einen erfahrenen Anleger sei die Frage des Risikos einer Anlage von Bedeutung. Zudem ist eine zutreffende Beratung dann erforderlich, wenn dem Anleger die Anlageform, wie in diesem Fall, bislang nicht bekannt war.