Schiffsfonds MS Vulkan – Insolvenzverwalterin Dr. Riedemann (Kanzlei Prof. Pennen) fordert zur Rückzahlung von Ausschüttungen bis 15.1.2021 auf – lohnt die Rechtsverteidigung ?

0

Der Schiffsfonds “MS Vulkan” wurde Ende der 90-er Jahre als Publikumsfonds aufgelegt. Daraufhin haben sich viele Anleger beteiligt. Im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 kam auch dieser Schiffsfonds in Schwierigkeiten. Die Darlehen konnten kaum noch bedient werden. Die finanzierende Schiffsbank, die HSH Nordbank, hatte einer Aussetzung der Tilgung bis Ende 2012 zugestimmt. Trotz aller Bemühungen und einer beabsichtigten Liquidation unter Verkauf des Schiffes kam es dann dennoch zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Jahre 2018.

Nun fordert die Insolvenzverwalterin Dr. Riedemann aus dem Büro Prof. Pannen Rechtsanwälte die Rückzahlung von Ausschüttungen, welche die Anleger in den Anfangsjahren erhalten hatten.

Nach ihrer Darstellung standen diesen Ausschüttungen keine tatsächlichen Gewinne des Unternehmens entgegen, vielmehr wurden die Ausschüttungen aus überschüssigen Guthaben, sogenannter Liquidität, geleistet.

Aus der beigelegten Insolvenztabelle ergibt sich, dass 12 Gläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet haben. Diese Forderungen sind jedoch, mit Ausnahme von 2 Forderungen im Umfang von ca. 7.600 €, von der Insolvenzverwalterin bestritten worden. Das bedeutet, dass die übrigen, zur Tabelle angemeldeten Forderungen von ca. 2,3 Mio € bereits nicht rechtskräftig geworden sind und daher auch nicht endgültig feststeht, ob die Rückzahlungen der Kommanditisten für diese Gläubigerforderungen überhaupt benötigt werden.

Die Insolvenzverwalterin stellt dar, dass ein gerichtliches Verfahren über die Forderungen der Gläubiger 6,7,8 und 9 anhängig ist. Dies ist so auch aus der Insolvenztabelle zu entnehmen. Diese Forderungen sind derzeit zum Einen nicht rechtskräftig. Zum Anderen handelt es sich bei diesen Forderungen um ein Volumen von lediglich 600.000 €, welches von der vorhandenen Insolvenzmasse von ca. 633.000 € sogar gedeckt wären.

Des Weiteren ist aus der Insolvenztabelle ersichtlich, dass die Forderung des Gläubigers Nr. 12 als nachrangig deklariert wurde, weshalb die Haftung der Anleger für diese Forderung von fast 1 Mio € bereits als äußerst unwahrscheinlich einzustufen ist.

Aus diesem Grund können wir aufgrund der vorgelegten Unterlagen und der zugänglichen Informationen derzeit keine Empfehlung abgeben, auf die Forderung der Insolvenzverwalterin ungeprüft Zahlungen zu leisten.

—————————————————————–

Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an, bzw. schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen.

Telefon: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de

Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock

Haben Sie Fragen?


  • Dann nutzen Sie unser Anfrageformular für eine erste, kostenlose Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit.

  • Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei. Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen. Möglicherweise übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Tätigwerdens.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Zustimmen