Die zahlreichen Flugzeugfonds verdienen ihr Geld damit, indem sie die mit Anlegergeldern erworbenen Flugzeuge an die Airlines langfristig vermieten. Am Ende der Laufzeit wird das Flugzeug weitervermietet oder verkauft. Der Ertrag aus dem Verkauf dient dann in der Regel zur Rückzahlung des ursprünglich eingezahlten Kapitals. Die Mehrzahl der Flugzeugfonds sind so angelegt, dass die Flugzeuge 15-20 Jahre vermietet werden, damit das Fondskonzept funktioniert.
Probleme haben derzeit die Flugzeugfonds, welche den Flugzeugtyp A380 erworben haben. Das Fondsvolumen beträgt ungefähr 300 Mio US-$, wovon die Hälfte dieses Geldes typischerweise Eigenkapital von privaten Investoren ist. Der verbleibende Anteil des Fonds wird durch die Aufnahme von Bankkrediten finanziert. Was viele Anleger allerdings nicht wissen ist, dass das Flugzeug für diese Kredite als Sicherheit dient. Im Falle der Verwertung des Flugzeugs wird daher zunächst die noch offene Forderung der Bank bedient, bevor Anleger Gelder erhalten.
Das Großraumflugzeug A380 wird von den großen Airlines aufgrund des sehr hohen Spritverbrauches allerdings kaum noch nachgefragt. Neubestellungen gibt es nicht mehr. Die jetzt noch vermieteten Flugzeuge werden nach Ablauf der in der Regel zehnjährigen Leasingzeit zurückgegeben. Eine erneute Vermietung oder ein Verkauf sind nahezu unmöglich. Daher müssen die Flugzeuge stillgelegt werden und dienen – insbesondere in Bezug auf die Triebwerke – allenfalls noch als Ersatzteillager.Viele Fluggesellschaften setzen mittlerweile lieber kleinere und effizientere Flugzeugtypen ein. Die Folge sind ausbleibende Einnahmen im Flugzeugfonds.
Ohne ausreichende Einnahmen ist es für die Fondsgesellschaften jedoch unmöglich, die Zinsen und Tilgung für die Bankkredite zu leisten. Zwar verfügen viele Fonds über ein Kapitalpolster, aus welchem für eine gewisse Zeit die laufenden Kosten des Fonds bedient werden können. Zudem kann auch durch den Verkauf von Triebwerken für eine gewisse Zeit der Kapitaldienst geleistet werden. Aber irgendwann sind auch diese Reserven aufgebraucht.
Die sich daraus ergebende Folge ist aus der Schifffahrtsbranche nur zu gut bekannt. Dort mussten ein Großteil der Schiffsgesellschaften Insolvenz anmelden. Dies führte bei vielen Anlegern zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals.
Dazu kam dann häufig auch noch die Rückforderung von geleisteten Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. In der Regel haben, auch in Flugzeugfonds, die Banken aufgrund der ausbleibenden Zahlungen die Darlehensverträge gekündigt und in der Folge erhebliche Beträge zur Insolvenztabelle angemeldet. Da der Insolvenzverwalter mit dem Verkauf der Maschinen aufgrund der Marktlage keine Einnahmen in Größenordnungen mehr generieren wird, verbleibt ihm nur der Rückgriff auf die an die Anleger des Fonds ausgeschütteten Beträge.
Rechtsgrundlage dafür ist die handelsrechtliche Norm des § 172 Abs. 4 HGB.
Danach können Ausschüttungen zurückgefordert werden, welche das Kapitalkonto des Anlegers haben negativ werden lassen. Dies heißt nichts anderes, als dass der ursprünglich eingezahlte Anlagebetrag durch die Ausschüttungen an den Anleger wieder zurückgezahlt worden ist und der Anleger in dieser Höhe gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft – wie zum Beispiel den Banken – im Insolvenzfall auf Rückzahlung dieser Ausschüttungen haftet.
Ob die Rückforderungen des Insolvenzverwalters berechtigt sind, lässt sich nicht per se bestimmen. Liest man die Geschäftsberichte, so gewinnt man den Eindruck, dass die Fondsgesellschaft tatsächlich Gewinne erwirtschaftet hat. Dann ist der Anleger gutgläubig und eine Rückzahlung kann womöglich vermieden werden.
Zudem war den Banken von Anfang an klar, dass gegebenenfalls auch Ausschüttungen dann erfolgen, wenn keine Gewinne erwirtschaftet werden. Den Banken war somit die jetzt aufkommende Problematik von Anfang an bekannt.
Betroffen von den Schwierigkeiten sind die Flugzeugfonds der Hannover Leasing, der Dr. Peters Gruppe sowie der Hansa Treuhand, welche Fonds für den A380 aufgelegt haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit ihrer Geldanlage in den Flugzeugfonds zu befassen und zur Überprüfung ihrer Ansprüche rechtlichen Rat einzuholen. Durchaus denkbar ist auch, dass bereits bei Erwerb der Beteiligung keine vollständige Risikoaufklärung stattgefunden hat.
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock