Wir bieten unsere Expertise in Fällen an, in welchen sich eine Vielzahl von Eigentümern zusammenschließen, um dann gemeinsam einen Windenergieanlagen- oder PV-Anlagen-Projektierer zunächst auszuwählen.
Dabei liegt unser Augenmerk vor allem auf dem Umstand, dass der Projektentwickler sowohl fachlich als auch finanziell und mit geeignetem Personal in der Lage ist, ein Projekt in der jeweiligen Größenordnung umzusetzen. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens wenden wir uns – in Abstimmung mit den Eigentümern – an eine Vielzahl von möglichen Vertragspartnern. Die Auswahl des langfristigen Partners erfolgt dann gemeinschaftlich und für alle Beteiligten transparent.
Es gilt in diesem Zusammenhang zu prüfen, inwieweit das jeweilige Konzept des Projektentwicklers mit den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen in Einklang zu bringen ist und auch die Netzanbindung zum Abtransport der erzeugten Energie gewährleistet ist.
Im Konkreten geht es im Anschluss dann um das Aushandeln eines für alle Eigentümer geltenden sicheren und zukunftsfähigen Nutzungsvertrages. Hierbei blicken wir auf eine Expertise in diesem Bereich von 15 Jahren Tätigkeit zurück und bedienen uns, sofern nötig, einem kleinen, aber hochprofessionellen Netzwerk von in diesem Bereich tätigen Experten.
In der Regel umfasst das Aushandeln auch die Beteiligung an der zu errichtenden oder bestehenden Betreibergesellschaft. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die Einsicht,- Mitsprache, und Entscheidungsrechte der Eigentümer möglichst optimal im Vertrag eine Regelung finden.
Unsere Tätigkeit bieten wir auch an, sofern bereits vorhandene vertragliche Verhältnisse von Eigentümergemeinschaften mit einem Projektentwickler im Zuge eines Repoweringsprojektes anzupassen sind.
Bitte zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu uns auf !
Wir unterstützen Sie gerne. Alle weiteren Details besprechen wir im Rahmen eines persönlichen Gespräches.
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Dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, gegebenenfalls mit den entsprechenden Unterlagen. Die Anfrage zu Ihrer Rechtsangelegenheit ist kostenfrei.
Im Weiteren klären wir dann persönlich das weitere Vorgehen.
Telefon: 0381 / 440 777-0
Email: info@ra-spiegelberg.de
Holger Spiegelberg, Rechtsanwalt
Energierecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht