Vorfälligkeitsentschädigung bei aktuell steigendem Zinsniveau – steht den Banken überhaupt eine Entschädigung zu?

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Der Rat der EZB beschloss am Donnerstag, dem 26.10.2022, eine erneute Anhebung des Leitzinses um 0,75 Prozentpunkte auf nun 2,0 %. weitere Erhöhung hat die EZB in Aussicht gestellt. Damit wird sich auch der Zinssatz für Baukredite an private Immobilienkäufer weiter erhöhen. Derzeit kreist das Niveau, natürlich abhängig von diversen individuellen Faktoren, um 4 %.

Das bedeutet für die Banken und Sparkassen, dass sie nach einer knapp 8 Jahre langen Phase sehr niedriger Zinsen nun wieder tatsächlich auch reale Gewinne aus dem Kreditgeschäft verbuchen können.

Deutlich gestiegen sind durch diese Entwicklung auch die Zinsen für Hypothekenpfandbriefe. Für Papiere mit 5 Jahren Laufzeit werden aktuell 3 % Zinsen gezahlt, für 10-jährige sogar 3,17 %.

Die Zinsen auf diese Papiere sind insofern von Bedeutung, als dass im Rahmen der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung die Banken nahezu ausschließlich nach der sogenannten Aktiv-Passiv- Methode abrechnen und die vorzeitig zurück erhaltenen Darlehensmittel in diese Hypothekenpfandbriefe rechnerisch anlegen.

Für den Fall, dass sie ihr Darlehen vorzeitig an die Bank/Sparkasse zurückzahlen, entgehen der Bank für die Restlaufzeit der Zinsbindungsfrist die Einnahmen in Form ihrer Zinszahlungen. Haben Sie ein Darlehensvertrag mit 2 % Zins abgeschlossen und zahlen den Restdarlehensbetrag nun an ihre Bank zurück, so hat diese im Rahmen der Schadensminderungspflicht entweder diese Darlehensmittel neu auszureichen (Aktiv – Aktiv – Methode) oder sie muss rechnerisch den vorzeitig zurückerhaltenen Betrag in den oben genannten Hypothekenpfandbriefen anlegen, und zwar so lange, wie das Darlehen eigentlich noch gelaufen wäre.
In den vergangenen Jahren lagen die Hypothekenpfandbriefe bei 0 % Verzinsung, sodass bei dieser Anlage kein Ertrag erzielt wurde und die Vorfälligkeitsentschädigung nahezu vollständig dem Vertragszins entsprach.

Nun ist jedoch die Situation so, dass die Zinsen für Hypothekenpfandbriefe über den vertraglichen Zinsen liegen können. Lag zum Beispiel ihr Vertragszins bei 2 % und legt die Bank den vorzeitig zurückerhaltenen Darlehensbetrag mit 3 % in Hypothekenpfandbriefe an, so erzielt die Bank grob gerechnet nicht nur eine Kompensation aus dem Darlehensvertrag, sondern sogar noch einen Gewinn.

Aufgrund dieser Situation sollten Darlehensnehmer, welche von ihrer Bank mit Forderungen nach Vorfälligkeitsentschädigungen konfrontiert werden, sich die Berechnung dazu geben lassen und genau schauen, ob der Bank dieser Anspruch tatsächlich zusteht.

Zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung im Allgemeinen verweise ich auf meine Beiträge dazu, auf welchen Sie über die unten stehenden Links gelangen.

—-> Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitige Ablösung des Darlehens

——> Nichtabnahmeentschädigung bei Kündigung von Darlehensverträgen

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Holger Spiegelberg, Rechtsanwalt
Energierecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rostock

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