Die Allianz Lebensversicherungs-AG tritt nicht nur als Versicherungsgesellschaft auf. Tatsächlich hat sie auch eine Reihe von Darlehensverträgen, vornehmlich mit eigenen Versicherungskunden, abgeschlossen. Nach unserer Kenntnis wurden die überwiegende Anzahl dieser Verträge als jeweils gesonderte Darlehensverträge ausgereicht. Es liegt somit ein Fall der echten Abschnittsfinanzierung vor. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Widerrufsbelehrung des Ausgangsdarlehensvertrages als auch die des Folgevertrages zum einen (meist) zwingend notwendig waren und zum anderen auch den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen müssen.
Dies ist nach unserer Einschätzung nicht der Fall.
Beispielsweise in einem Vertrag aus dem Jahre 2008 verwendet die Allianz Lebensversicherungs-AG eine Widerrufsbelehrung, welche zwar der Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers ähnelt, aber dieser nicht vollständig entspricht. Insbesondere sind wesentliche Punkte nicht vollständig wiedergegeben. Dies führt dazu, dass sich die Allianz nicht auf die Schutzwirkung einer solchen Musterwiderrufsbelehrung berufen kann.
Stattdessen ist die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung nun anhand der einfachgesetzlichen Vorschriften des BGB zu prüfen. Mit der Formulierung “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung ” hat die Allianz ihre Kunden allerdings über den Fristbeginn undeutlich belehrt. Der Bundesgerichtshof stellte in mehreren Urteilen klar, dass bei einer solchen Formulierung mit “frühestens “der Fristbeginn unklar sei.
Aufgrund des Fehlens einer richtigen Widerrufsbelehrung können die betroffenen Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden.
Achtung: Die Frist zum Widerruf von Darlehensverträgen endet am 20 6.2016 !!
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Gerne prüfen wir Ihren Vertrag auf Richtigkeit der enthaltenen Widerrufsbelehrung. Senden Sie uns daher Ihren vollständigen Darlehensvertrag zu.
Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, welche Erfolgsaussichten wir in Ihrer Angelegenheit sehen. Die Zusendung der Unterlagen sowie unsere erste Einschätzung löste Sie noch keine Kosten aus.
Tel. 0381 440 777 0
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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht