Unter einer Abmahnung ist die Mitteilung einer Person an einen anderen zu verstehen, wonach der andere (angeblich) durch eine bestimmte Verhaltensweise die Rechte des Abmahnenden verletzt haben soll. Hiermit einher geht in der Regel die Aufforderung, die beanstandete Verhaltensweise zukünftig zu unterlassen und hierfür eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben.
Eine Abmahnung zielt darauf ab, einen Rechtsstreit außergerichtlich zu erledigen. Vorteile können hierbei insbesondere darin liegen, dass dies regelmäßig kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren, da so zumindest keine Gerichtsgebühren und regelmäßig auch geringere Rechtsanwaltskosten anfallen. Zudem kann der Abmahnende seine Rechte auf diesem Weg schneller durchsetzen als in einem Gerichtsprozess.
Eine Abmahnung bedarf zwar grundsätzlich keiner bestimmten Form. Jedoch wird sie zu Beweiszwecken regelmäßig schriftlich abgefasst. Ihr Inhalt richtet sich nach ihrem Zweck. Dieser erfordert, dass dem Abgemahnten mitgeteilt wird, was genau Gegenstand der Beanstandung ist, die Androhung gerichtlicher Schritte sowie die Mitteilung, welches Verhalten von ihm erwartet wird, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Zu empfehlen ist daneben die Angabe einer Frist, innerhalb welcher der Abgemahnte die Forderungen zu erfüllen hat.
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Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rostock