Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren – wichtig ist nur, dass Sie reagieren, um die Sache zu klären.
Wie reagieren Sie optimal ?
- die Abmahnung zurückweisen, wenn Sie nicht heruntergeladen haben
- ansonsten eine Fristverlängerung beantragen (Fristen sind häufig viel zu kurz bemessen) und
- die beigefügte Unterlassungserklärung zu eigenen Gunsten abändern und zurücksenden (z.B. Höhe der Vertragsstrafe senken)
- Vorsicht! nicht vorschnell auf Verhandlungen einlassen, nicht überstürzt zahlen
In der Regel ist es möglich, die Forderung zumindest beträchtlich zu reduzieren. Ist die Abmahnung unberechtigt, können sogar die vollständige Forderung und damit zusammenhängende Kosten abgewehrt werden. Viel wichtiger ist daneben die Unterlassungserklärung, da diese Sie 30 Jahre bindet.
Grundsätzlich kommt es für die Entscheidung, was Sie tun sollten, darauf an, wie weit und ob die Abmahnung berechtigt ist. Dies ist nicht immer so leicht. Wir beraten Sie gern telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
So erreichen Sie uns:
Tel.: 0381 / 440 777 0
E-Mail: info@ra-spiegelberg.de
Unser Service:
Wir prüfen inwiefern die Abmahnung berechtigt ist, ändern die beigefügte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten ab und beraten Sie, ob und wie Sie mit dem Abmahnenden verhandeln sollten (dies beinhaltet gegebenenfalls die Erstellung eines Schriftsatzes an den Abmahnenden).
Kosten für unsere Inanspruchnahme entstehen in Höhe von pauschal 160,00 € (inklusive MwSt.) pro Abmahnung.
Ausführlichere Informationen zur Abmahnung finden Sie hier.
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Die Anfrage ist für Sie unverbindlich und löst keine Kosten aus.
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