Beraterhaftung bei der Vermittlung von Infinus- Finanzanlagen

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Die örtlichen Vermittler haben beim Vertrieb der Infinus Finanzanlagen eine maßgebliche Rolle gespielt, damit von über 40.000 Anlegern diese enormen Gelder in Höhe von etwa 2 Milliarden € eingesammelt werden konnten. Erfahrungsgemäß ist es so, dass Vermittler und Berater selten eine vollständige und richtige Beratung unter Berücksichtung der Kenntnisse und der Ziele der Anleger vor dem Abschluss von Finanzanlagen vornehmen. Bereits in diesen Fällen ist oft nicht einfach, einen gerichtsfesten Nachweis der fehlerhaften Beratung führen zu können.

Die Vermittler der Infinus – Geldanlagen direkt für fehlerhafte Beratung in Anspruch zu nehmen, ist schwieriger, wenn auch nicht unmöglich.

  1. Urteile betreffen stets Einzelfall

Die überwiegende Zahl der Vermittler kann sich tatsächlich darauf berufen, dass sie als gebundene Vermittler tätig wurden und ihre Beratungsleistung der Infinus AG zuzurechnen ist.

Da diese jedoch insolvent ist, sind mögliche Schadensersatzansprüche nicht ernsthaft durchsetzbar.

Die Vermittlerseite fühlt sich daher recht sicher und kann sich in dieser Sicherheit auch durch aktuelle Urteile, so auch dem des OLG Schleswig vom 26.3.2015  (Az 5 U 203/14) bestärkt sehen.

Allerdings ist, wie auch aus diesem Urteil deutlich wird, die Vermittlerhaftung stets eine Frage des konkreten Einzelfalles und der Darstellung in der Klage.

  1. Vollständig ausgefüllte Unterlagen mit Stempel und Partner Nr. wichtig

So ist zum Beispiel für den Ausschluss der Haftung des Vermittlers von wesentlicher Bedeutung, dass der Vermittler auf seine Tätigkeit für die Infinus AG hingewiesen haben muss. Dies kann direkt durch entsprechende mündliche Aufklärung geschehen sein oder dies kann sich z.B. aus den Unterlagen ergeben. In den Unterlagen (Beratungsprotokoll,  Zeichnungsscheinen, Empfangsbestätigung etc.  ) der Infinus AG war an vielen Stellen vorgesehen, dass der Berater seinen Namen und seinen Stempel mit entsprechender Partner-Nummer eintragen muss.

Sofern dies geschehen ist, dürfte an der Unternehmensbezogenheit des Tätigwerdens des Vermittlers für den Anleger grundsätzlich kein Zweifel bestehen.

An uns wurden jedoch auch eine Reihe von Fällen angetragen, in denen die Vermittler beim Ausfüllen dieser Positionen  nachlässig waren und diese Stempelfelder  gerade nicht ausgefüllt haben. Dann ist allein daraus der Wille, nur für die Infinus AG tätig werden zu wollen nicht in eigenem Namen, gerade nicht deutlich hervorgetreten.
Daneben sind jedoch auch weitere Umstände zu prüfen, ob eine Aufklärung über die rechtliche Stellung des Vermittlers erfolgt ist. Dies kann zum Beispiel auch durch Übergabe einer Visitenkarte erfolgt sein. Den Nachweis der Übergabe einer solchen Visitenkarte muss im Streitfall aber der Vermittler führen.

Der Anschein, dass der Vermittler nur für die Infinus AG tätig werden will, kann beispielsweise dadurch zerstört werden, dass der Vermittler, neben den Geldanlagen der Infinus AG, weitere Anlageprodukte vertrieben hat. Diesen Nachweis muss allerdings der Anleger erbringen.

  1. „Ich habe auch eine solche Geldanlage gezeichnet“

Überdies kommt eine persönliche Inanspruchnahme eines Vermittlers dann in Betracht, wenn er sich mit seinen Aussagen außerhalb des Haftungsdaches der Infinus AG bewegt. Dies kann beispielsweise – wie oft geschehen – dadurch erfolgt sein, dass der Vermittler mitteilt, er selbst hätte ebenso in diese Geldanlage investiert.
Gerade diese Aussage ist es oft, welche den Entschluss des Anlegers, in Geldanlagen der Infinus zu investieren, massiv begünstigt hat. Jeder unkundige Anleger wird durch eine solche Aussage davon ausgehen, dass ein in dieser Branche tätiger Vermittler wohl kaum in ein Produkt investieren wird, welches Risiken birgt.

 

Von daher sollte man sich grundsätzlich nicht von den bereits ergangenen Urteilen, welche zugunsten der Vermittler entschieden wurden, abhalten lassen, den eigenen Fall unter den vorgenannten besonderen Gesichtspunkten intensiv zu prüfen.

Sofern Sie daran Interesse haben, können wir Sie im Rahmen einer ersten, kostenfreien Einschätzung unterstützen. Fordern Sie diesbezüglich unsere Checkliste an.

Das weitere Vorgehen unter allen Gesichtspunkten erörtern wir dann persönlich.

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