Der Berliner geschlossene Immobilienfonds Berkom Elsenstraße KG unternimmt einen neuen Anlauf, zahlungsunwillige Gesellschafter durch gerichtliche Urteile zur Zahlung zu veranlassen. Der Immobilienfonds war spätestens ab dem Jahr 2010 in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gekommen, da der Berliner Senat im Jahre 2003 beschlossen hatte, die bis dato gültige und im Jahr 2011 endende Förderung des Wohnungsbaus in Berlin nicht weiter finanziell zu unterstützen. Diese finanzielle Unterstützung bildete aber einen wesentlichen Anteil im Rahmen der Finanzierung des Berkom Immobilienfonds.
Falsches Sanierungskonzept
So wurde ab dem Jahr 2010 mit Unterstützung dritter Beratungsfirmen ein Sanierungskonzept für den Fond entworfen. Die Gesellschafter wurden schriftlich und mehrfach aufgefordert, sich an diesem Sanierungskonzept zu beteiligen. Im Gegenzug sollte Ihnen eine Haftungsfreistellung seitens der finanzierenden Banken gewährt werden.
Nach unserer Einschätzung basierte das Sanierungskonzept jedoch auf der Annahme unrichtiger Bewirtschaftungskosten. Jene lagen ausweislich uns vorliegender Dokumente bei über 1 Million € pro Jahr. Laut Prospekt sollten diese jedoch bei allenfalls 200.000-300.0oo € liegen. Ein Unterschied von nahezu 700.000 € jedes Jahr. Auch das Sanierungskonzept geht leider nicht von den tatsächlichen Bewirtschaftungskosten aus, sondern von viel zu niedrigen Kosten. Nur aus diesem Grunde schien das Sanierungskonzept schlüssig.
Klagen von Berkom zunächst gescheitert
Ein Großteil der Gesellschafter nahm die Zahlungen tatsächlich vor. Ihre vermeintlichen Ausgleichsansprüche gegenüber den nichtzahlenden Gesellschaftern traten sie an die Berkom Gesellschaft ab.
Diese versuchte nun, zunächst gegen einige der zahlungsunwilligen Gesellschafter im Klagewege vorzugehen. Nachdem dann aber mehrere Klagen gegen zahlungsunwillige Gesellschafter vor dem Landgericht Berlin und auch dem Kammergericht Berlin gescheitert sind, hat die Berkom KG die Angelegenheit anschließend neu geregelt.
BRS macht die Forderung nun geltend, gute Chancen für die Gesellschafter
Die Gesellschafter, welche bereits Zahlung geleistet haben, haben im Wesentlichen einer dritten Firma, der BRS Forderung Treuhand UG, ihre Ansprüche abgetreten.
Hinter dieser Firma steckt die Rechtsanwaltskanzlei Bethge Reimann Stari (BRS).
Diese verklagt nun die zahlungsunwilligen Gesellschafter. Nach unserer Einschätzung liegt die Hürde für die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche aber sehr hoch.
Zum einen halten wir das Abtretungskonstrukt für unwirksam. Daneben stehen handelsrechtliche Gesichtspunkte der Wirksamkeit der Forderung entgegen. Außerdem dürften bereits Ansprüche verjährt sein und die Ermittlung der geltend gemachten Zahlungsbeträge ist aus unserer Sicht ebenfalls fehlerhaft erfolgt und somit vor Gericht nicht verwertbar.
Unsere Empfehlung lautet, keine Zahlungen zu leisten.
Unser Angebot an Sie:
1. Sie senden uns Ihren Beteiligungsvertrag und die Aufforderungsschreiben bzw. die Klage der Gesellschaft BRS Forderung Treuhand zu.
2. Wir prüfen in einem ersten Schritt , ob in Ihrer Angelegenheit ebenfalls eine gute Aussicht auf Erfolg besteht.
3. Danach klären wir, welche Kosten im Falle einer anwaltlichen Vertretung auf Sie zukommen können, auch, welche Kosten im Falle einer negativen gerichtlichen Entscheidung für Sie potentiell entstehen können.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gerne auch telefonisch. Wir helfen Ihnen weiter !!