BWF-Stiftung:  4 Verantwortliche wegen Betrug vom Landgericht Berlin zu Haftstrafen verurteilt, Vermittler straflos

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Zwischen August 2011 und Januar 2015 hatten etwa 6000 Anleger bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (kurz: BWF) über 50 Mio. € in Gold investiert. Aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Bundesanstalt zur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurden am 25.02.2015 Durchsuchungen in 19 Wohn- und Geschäftsräume der BWF und BDT in Berlin sowie Köln durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass von den vorhandenen 4 Tonnen “Gold” nur 324 kg echt waren. Das angeblich in einem Hochsicherheitstresor in Berlin gelagerte Gold war zu einem Großteil Metall mit einem hauchdünnen Goldüberzug aus China.

Mit Beschluss vom 17.06.2015 hat das AG Charlottenburg (36b IN 1350/15) das Insolvenzverfahren über die BWF eröffnet.

Das Landgericht Berlin (524 Kls 1/16) hatte 6 Verantwortliche der BWF angeklagt.

Nach 78 Verhandlungstagen mit 60 Zeugen wurden 4 Angeklagte am 25.07.2017 vom Landgericht Berlin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt.

  • Hans-Detlef B. (1. Vorsitzender der BWF, Geschäftsführer) = 5 Jahre
  • Gerald S. (Gründer der BWF, Goldhändler) = 6 Jahre
  • Marion M.-S. (Buchhalterin) = 5 Jahre, 5 Monate
  • Oliver O. (Steuerberater, Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei aus Köln) = 5 Jahre, 3 Monate
  • Thomas S. (Rechtsanwalt aus Berlin) – Berater der Stiftung = Verfahren mit Geldstrafe eingestellt
  • Norbert W. (Wirtschaftsprüfer) – bescheinigte den Goldbestand = Verfahren ohne Geldstrafe eingestellt

Der Hauptangeklagte Gerald S. ist bereits wegen Betrug vorbestraft und stand noch unter Bewährung. Er legte am 30.08.2016 vor dem Landgericht Berlin ein Geständnis ab, was sein Strafmaß minderte. Die 3 anderen Angeklagten beantragten Freispruch.  Der Hauptangeklagte wollte die gesamte Verantwortung übernehmen. Dies überzeugte die Richter jedoch nicht und verurteilte die anderen Angeklagten ebenfalls.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtkräftig. Es ist zu erwarten, dass einige Angeklagte Revision einlegen werden. Aufgrund der Verurteilung im Strafverfahren könnten die Anleger nunmehr Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die Angeklagten durchsetzen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Strafverfahren gegen die Vermittler oder Berater eingestellt. Für sie sei es nicht möglich gewesen, den Betrug und das Falschgold zu erkennen.

Erst nach dem Ende des Strafprozesses wird das Gold freigegeben und der Insolvenzverwalter kann darüber verfügen und zusammen mit den anderen Vermögenswerten (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen usw.) verteilen.

Des Weiteren ist noch immer ungeklärt, ob ein Verstoß gegen das KWG vorliegt. Der Insolvenzverwalter hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Anfechtungsklage erhoben.

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Holger Spiegelberg
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht
Rostock

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